Helmstedt – die Geschichte einer deutschen Stadt: Unterschied zwischen den Versionen

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Am 24. Juli [[1845]] wurde der Sohn Johann Friedrich geboren, der leider [[1851]] starb. Bei der Geburt des zweiten Sohnes am 1. März [[1848]] starb die Ehefrau und kurz danach auch das Kind. Beide wurden gemeinsam in einem Sarg auf dem „[[Alter Friedhof|Alten Friedhof]]“ begraben. Claus hat nicht wieder geheiratet, seine zwei Jahre jüngere ledige Schwester betreute ihn. Die viele Arbeit als [[Liste der Bürgermeister von Helmstedt|Bürgermeister]] half ihm über die Trauer hinweg. Noch im Dienst starb er, gerade einmal 61 Jahre alt geworden, am 11. Juni [[1874]].
Am 24. Juli [[1845]] wurde der Sohn Johann Friedrich geboren, der leider [[1851]] starb. Bei der Geburt des zweiten Sohnes am 1. März [[1848]] starb die Ehefrau und kurz danach auch das Kind. Beide wurden gemeinsam in einem Sarg auf dem „[[Alter Friedhof|Alten Friedhof]]“ begraben. Claus hat nicht wieder geheiratet, seine zwei Jahre jüngere ledige Schwester betreute ihn. Die viele Arbeit als [[Liste der Bürgermeister von Helmstedt|Bürgermeister]] half ihm über die Trauer hinweg. Noch im Dienst starb er, gerade einmal 61 Jahre alt geworden, am 11. Juni [[1874]].


Nach dem Tod des [[Liste der Bürgermeister von Helmstedt|Bürgermeister]]s [[Carl Claus|Claus]] übernahm das ehrenamtliche Magistratsmitglied [[Louis Löser]] die Geschäfte der Stadt. Er regelte auch die Wahl des neuen [[Liste der Bürgermeister von Helmstedt|Bürgermeister]]s. Auf die Ausschreibung bewarben sich vier Juristen, diese Vorbildung war gefordert worden. Gewählt wurde mit 11 von insgesamt 20 Stimmen der 25jährige Polizeiassessor Hartwieg aus Braunschweig. Er war 1849 in Gittelde als Sohn eines Landarztes geboren. Nach dem Abitur hatte er Rechtswissenschaften studiert und war vor seiner Helmstedter Zeit bei der herzoglichen Polizeidirektion beschäftigt gewesen. Der Herzog bestätigte die Wahl und verlieh Hartwieg den Titel „Bürgermeister“. Am 02.10.1874 wurde er vereidigt und in sein Amt eingeführt. Kennern der braunschweigischen Geschichte ist der Name Hartwieg als späterer leitender Minister des Herzogtums bekannt. 1879 verließ er Helmstedt. Der Herzog hatte ihn zum Ministerialse-kretär mit dem Titel eines Regierungsassessors ernannt und ihm aufgegeben, die neue Stelle spätestens am 01.06. anzutreten. Gewohnt hat Hartwieg im Stadthaus für eine jährliche Miete von 300 Thir. Sein Gehalt betrug 1.200 Rthlr. jährlich bei einer Steigerung um 10 Thir. alle drei Jahre bis zur Höchstgrenze von 1.800 Thir. 1914 ist Hartwieg in Braunschweig gestorben. Die Ausschreibung der erneut freigewordenen Bürgermeisterstelle erfolgte im ganzen Reichsgebiet. Es bewarben sich 21 Personen, darunter nur zwei Braunschweiger, die aber nach eingezogenen Erkundigungen zu dem Amt eines Vorstehers des Stadtmagistrats nicht geeignet erschienen. Das mußte dem Herzog ausdrücklich mitgeteilt werden, denn Braunschweiger Waren zu bevorzugen. Gewählt wurde der Bürgermeister von Tarnowitz, Hildebert Guericke, mit 16 gegen eine Stimme. Tarnowitz lag im damaligen Oberschlesien unmittelbar an der Grenze, es hatte viele polnische Einwohner. Dies war auch der Grund, weshalb Guericke sich verändern wollte. Er war 1848 in Halle an der Saale als Sohn eines Professors der Theologie geboren. Seit 1877 war er Bürgermeister von Tarnowitz. Das Gehalt in Helmstedt war geringer: 3.600 Thir. gegenüber dort 4.000. Dennoch nahm er die Wahl an. Mit dem Magdeburger Bürgermeister und Kollegen Otto von Guericke (1602 - 1686) sind unsere Guerickes weitläufig verwandt. In die Zeit der Amtsführung des Bürgermeister Guericke fiel die bereits erwähnte Erweiie-rung der Stadt zum Westen bzw. Nordwesten hin, also die Erbauung der heutigen Unterstadt. Mit dem 01.10.1898 schied Bürgermeister Guericke krankheitshalber aus seinem Amt aus. Die vielen Aufgaben, aber auch, mancherlei Kritik, die er über sich hat ergehen lassen müssen, haben sicherlich an seinen Kräften gezehrt. Er war ein etwas empfindsamer Mensch, der über so manches nicht so leicht hinweggehen konnte und der aber auch nicht immer das richtige Gespür für die eigenen Äußerungen hatte. So beantragte er erstmals unter dem 09.03.1892 seine Pensionierung. Diesem Gesuch wurde nicht entsprochen. - Nach Kuren in Lugano (1894) und Bad Wildungen (1895) wurde ein erneuter Antrag angenommen. Bei einem Abschiedsessen im Stadthaus am Sonntag, dem 25.09.1898, wurde er mit vielen Lobreden verabschiedet. Guericke hat zeitweise in der Wilhelmstraße 14 und später Südstraße 10 gewohnt. - Nach seiner Pensionierung hat er Helmstedt verlassen. Er lebte zunächst in der Nähe von Wernigero-de, später in Wilhelmshaven. Er verstarb am 24.03.1928 in Neuersburg/Oldenburg. Nachfolger wurde einer der acht Juristen, die sich beworben hatten: Franz Schönemann, zuletzt in Holzminden tätig. Er war am 03.09.1868 in Seesen geboren. Verlockend war derzeit das Amt wohl nicht, denn von denen, die sich beworben hatten, waren die meisten Braunschweiger und ansonsten sehr unbekannt. In Schönemanns Amtszeit wurde das neue Rathaus gebaut, er hatte die Schwierigkeiten des Ersten Weltkrieges und die noch größeren im Jahr danach zu be-wältigen. Die an anderer Stelle geschilderten Ereignisse im April 1919 waren wohl auch der Grund, weshalb er sich nicht wieder um das Amt des Bürgermeisters bemühte. Zum 01.10.1919 schied er aus. Das Helmstedter Kreisblatt widmete ihm ein Drittel der lokalen Seite. Es verweist zunächst auf die Bauten zu seiner Zeit: „Um nur einiges aus seiner Tätigkeit herauszugreifen, sei auf das Armenhaus, das Rathaus, das Wasserwerk, Kapelle des Stephani-Friedhofs, die Er-sl-August-Schule, Erweiterung der landwirtschaftlichen Schule, Erweiterung des Krankenhau-ses, Ausbau der Kanalisation und Neubau des Waisenhauses hingewiesen. Es sind dies Arbeiten, die in die Augen springen: unbemerkt von den meisten ist jedoch von Bürgermeister Schönemann eine ganz ungeheure Arbeit in den Mauern des Rathauses geleistet, die nur der zu würdigen versteht, der sie kennt.“ Er war weiter Landtagsabgeordneter in Braunschweig. In dieser Position setzte er seine Kraft ein, um mit viel Geschick das Beste für die Stadt herauszuholen. Er hat für die Stadt, so das Kreisblatt, „große Flächen Grundbesitz in ihrer Hand vereinigt“, um so die Möglichkeit zu schaffen, an der Preisfestsetzung der Grundstücke mitzuwirken und billiges Gelände für städtische Zwecke zur Verfügung zu haben. Wie alle Bürgermeister, so wurde auch Schönemann ein Opfer der „neuen Zeit“, denn die Revolution ließ durch „Gesetz über die Wahlen der Vorsteher und der Mitglieder des Rates in den Städten des Freistaates Braunschweig“ vom 09.08.1919 die Amtszeit aller Bürgermeister und Magistratsmitglieder zum 30.09.1919 enden. So ging Schönemann in den Ruhestand, er wollte, wie bereits erwähnt, für das Amt des Bürgermeisters über den 30.09. hinaus nicht kandi-dieren. Sicherlich wäre er gewählt worden. Er zog auf sein Rittergut nach Rottorf bei Königslut-ler. Dies hatte er sich auch mit dem Vermögen seiner Ehefrau gekauft. Dort starb er am 19.04.1953. Am 01.10.1919 traten nun diejenigen Bürger als Bürgermeister oder als Magistrat ihr Amt in, die von der wahlberechtigten Bürgerschaft, das waren alle männlichen und nun auch weiblichen Personen, die 20 Jahre alt und älter waren, in freier, gleicher, geheimer und direkter Wahl gewählt worden waren. Es war die erste und auch einzige unmittelbare Wahl eines Bürgermeisters durch die Bürger: Insoweit nahm man es mit der Demokratie sehr ernst. Dor Bürgermeister wurde auf sechs, die Stadträte (der Magistrat) auf drei Jahre gewählt. Frü den Bürgermeister war die absolute Mehrheit erforderlich, d. h., er musste mehr also 50 % der gültogen Stimmen haben, bei den Stadträten genügte die einfache Mehrheit, hier galt das System der Verhältniswahl. Durch die Listenwahl hier bei uns in Helmstedt hatte dieses Wahlsystem 1919 noch keine Be- deutung Zu der Wahl am 21.09.1919 kandidierten auf der Liste 1 für das Amt des Bürgermeisters der Stadtsyndikus Dr. Velke und für das des Stadtrats der Fabrikbesitzer Karl Fickendey und der Zigarrenfabrikant Gottfried Schipper, Markt 9. Diese Liste wurde von der SPD, der Deutschen Demokratischen Partei und der Christlichen Volkspartei unterstützt. Die Liste 2 war die der Unabhängigen Sozialisten. Um das Bürgermeisteramt bewarb sich hier der Invalide Wilhelm Herok, Braunschweiger Straße 9, für das Amt des Stadtrats der Schuhmachermeister Bernhard Lange vom Großen Katthagen und der Gastwirt Karl Lehmann vom Holzberg. Gewählt wurde mit 4.327 Stimmen Dr. Velke. Für den Kandidaten der Liste 2 waren 1.313 Stimmen abgegeben worden. Stadträte wurden Fickendey (Gas- und Wasserwerk, Bauwesen, Kanalisation und Lebensmittelversorgung) und Schipper (Fürsorge, Marktwesen, Waisenhaus, Preisprüfungsstelle). Noch einmal durften die Bürger die Stadträte direkt wählen. Das war am 17.09.1922. Es konnten aber nur Listen, nicht Kandidaten angekreuzt werden. Gewählt wurden jetzt vier Stadt-räte. Auf Liste 1, die Bürgerlichen, entfielen 3.595, auf Liste 2, Kommunistische Partei, 866, auf Liste 3, USPD, 1.482 und auf Liste 4, SPD, 939 Stimmen. Stadträte wurden von den Bürgerlichen der Rentner und frühere Malermeister Hermann Stöber und der Studienrat und spätere Oberstudienrektor Otto Kirchhoff, von der USPD der Geschäftsführer Wilhelm Jünke und von der Sozialdemokratischen Partei der Tischler Franz Ha-nisch. Stöber starb am 04.08.1923. Er war mehr als 25 Jahre Stadtverordneter gewesen, lange Zeit davon auch deren Vorsitzender und jetzt leider für nur ein ¾ Jahr Stadtrat. An ihn erinnert die „Hermann-Stöber-Straße“. Er wohnte in Helmstedt Ziegenmarkt 1. Kirchhoff wurde Dezernent für das Wohnungswesen, Hanisch für das Siedlungswesen, Fürsorge und Teile des Wohlfahrtswesens, Jünke für die Lebensmittelversorgung und die Preisprü-fungsstelle und Stöber für das Gas- und Wasserwerk, Bauwesen, Kanalisation, Straßenbeleuchtung und Marktwesen. Nach seinem Tode wurde ab 28.08.1923 der Kaufmann Kurdum, Bötti-cherstraße 14, sein Nachfolger: 1924 erhielt das Land Braunschweig eine neue Städteordnung. Sie hob das bisherige Geselz aus dem Jahre 1892 und das von 1919 auf. Entsprechend dem Bemühen, mehr Demokratie zu wagen, wurden die Rechte der Stadtverordnetenversammlung verstärkt. Das Zweikammersystem der bisherigen Städteordnung wurde abgeschafft. Es galt ohnehin nur für einige besondere städtische Belange. Es hatte darin bestanden, daß in gesetzlich genau festgelegten Fällen Beschlüsse nur in der sogenannten Vereinigten Versammlung, bestehend aus den Stadtverordneten und den Mitgliedern des Magistrats (einschließlich Bürgermeister), gefaßt werden konnten. Beibehalten wurde aber der Magistrat, der jetzt Rat der Stadt hieß. Er war nach wie vor ein Kollegi-um, bestehend aus dem Vorsitzenden, der die Bezeichnung Bürgermeister führte und auf mindestens sechs Jahre zu wählen war, und aus mindestens zwei weiteren Mitgliedern. Die genaue Zahl war durch Ortsgesetz festzusetzen. In Helmstedt waren es vier. Sie trugen die Bezeichnung „Stadtrat“. Es waren wiederum Bürger der Stadt, die unbesoldet als Dezernenten im Dienste der Allgemeinheit tätig waren. Sie wurden jetzt nicht mehr wie 1919 und 1922 von den wahlberechtigten Einwohnern direkt gewählt, sondern nach der neuen Städteordnung von den Stadtverordneten. Sie hatten somit deren Vertrauen und sollten den Einfluß der Bürger bei den unmittelbaren Verwaltungsgeschäften sichern. Besoldete Stadträte, die auch hätten ernannt werden können, hat Helmstedt nie gehabt. Auch der damalige Leiter des Rechtsamtes, der Stadtsyndikus Wendt, war kein gewählter Stadtrat, sondern besoldeter Beamter. Er mußte 1933 offenbar aus politischen Gründen seinen Dienst aufgeben. Er war dann Rechtsanwalt in Helmstedt. 1925 war die Wahlperiode des Stadtrats abgelaufen. Schon am 02.04. wurden von den Stadtverordneten der Studienrat Meinhold Kirchhoff und der Kaufmann Kurdum von der Liste 2, der Tischler Hanisch und der Gewerkschaftssekretär Werner von der Liste 1 zu Stadträten gewählt. Herr Werner verzog im Mai 1926 nach Gladbeck. Für ihn kam der Justizobersekretär Schnelle in den Stadtrat. Die Tätigkeit war nach wie vor ehrenamtlich, die Stadträte erhielten noch nicht einmal die Aufwandsentschädigung der Stadtverordneten, denen monatlich 30 Mark zustanden. - Bei der nächsten Wahl am 17.03.1928 kamen der Oberstudienrat Otto Kirchhoff, damals Moltkestraße 14 (heute Gustav-Steinbrecher-Straße), der Tischler Fr. Hanisch, Braunschweiger Tor 20, der Justizobersekretär Schnelle, Goethestraße 36, und der Rentner Hermann Deppold, Walbecker Straße 27, in den Magistrat der Stadt. Inzwischen gab es für diese zeitraubende Arbeit monatlich 30 Mark. Herr Hanisch schied altershalber Anfang 1930 aus. Nachfolger wurde der Tischlermeister Heinrich Kühne, Braunschweiger Straße 18. Für Herrn Schnelle, der im Mai 1930 sein Amt niederlegte, rückte der Gewerkschaftsangestellte Paul Beccard, Trift-weg 22, nach. - Am 12.03.1931 wurden durch Wahl der Oberstudienrat O. Kirchhoff, der Kaufmann Hans Henneke, Bahnhofstraße 12 (heute Magdeburger Straße), Franz Baumgart und Paul Beccard Stadträte. Inzwischen gab es mit dem 30. Januar 1933 die sog. Machtübernahme durch Hitler, ein nicht nur für Deutschland verhängnisvolles Ereignis. Während am 03.03.1933 laut Mitteilung im „Kreisblatt“ Herr Henneke aus beruflichen Gründen sein Amt niederlegte - für ihn kam der Fabrikbesitzer Hugo Siebler -, findet sich unter dem 28.03.1933 die Notiz: „Die Herren Stadträte Beccard und Baumgart sind im Interesse des Dienstes beurlaubt. Beiden ist mündlich Kenntnis gegeben.“ Zwei Tage später verzichteten sie auf dieses Ehrenamt. Der Grund ist an anderer Stelle erörtert worden. Auch Otto Kirchhoff verzich-tete. Durch das Gesetz über die Neubildung des Landtages, der Kreistage und der Stadtverordnetenversammlungen vom 04.03.1933 wurde das Stadtparlament neu zusammengestellt. Wahlvorschläge hatten nur noch die NSDAP und der Kampfblock „Schwarz-Weiß-Rot“ der Deutschen Volkspartei gemacht. Die Deutsche Zentrumspartei hatte ihren Vorschlag zurückgezogen. Die anderen Parteien hatte man gewaltsam von der politischen Willensbildung ausgeschlossen. Nach dem Verhältnis der diesen beiden Wahlvorschlägen bei der am 05.03.1933 vorgenommenen Reichstagswahl zugefallenen Stimmen entfielen im Stadtparlament auf die NSDAP 14 Sitze und auf den Kampfblock drei. Es wählte auch die Stadträte neu: die Herren Schünemann, Denecke, Most und Schlimme. Beruhte die Zusammensetzung der Stadtverordneten schon auf keiner Wahl, so wurden in Zukunft ausscheidende Stadträte und Verordnete durch Entscheidung des Bürgermeisters einfach ergänzt. Bürgermeister Dr. Velke, der im Sommer 1925 für die Dauer von 12 Jahren erneut gewählt worden war - diese Wahl war wegen der neuen Städteordnung erforderlich geworden -, reichte im Oktober 1933 aus „dienstlichen Erwägungen“ ein Gesuch um Versetzung in den Ruhestand ein. In der ersten Stadtverordnetenversammlung nach der „Machtübernahme“ vom Januar 1933 am 27.04.1933 hatte sich Dr. Velke in einer Erklärung noch voll hinter die nationale Regierung Bestellt. Dem Bericht des Kreisblattes nach erklärte er oder mußte er dazu erklären, daß ihm nunmehr Gelegenheit gegeben sei, nur mit Männern der Tat und Männern nationalen Gesetzes zusammenzuarbeiten, deren politisch-wirtschaftliches Programm Gewähr dafür bietet, daß ein Wendepunkt in der Kommunalverwaltung und damit in der Geschichte der Stadt eintrete. Gchol-fen hat es ihm nichts, er sei, wie sich in der Sitzung vom 17.10.1933 anläßlich der Beratung über das Entlassungsgesuch ein Stadtverordneter ausdrückte, weder rechts noch links, weder beim „Stahlhelm“ noch beim „Reichsbanner“, und eine klare Haltung sei bei diesem Man in keiner Form hervorgetreten. Einer der vier Stadträte sprach weiter davon, daß sich ein gedeihliches Zusammenarbeiten des Rates der Stadt mit Dr. Velke in der Zeit nach der nationalsozialistischen Revolution als nicht möglich erwiesen habe. So habe er, als man übereingekommen sei, den Stadtsvndikus Wendt im Wege eines Verfahrens aus dem städtischen Dienst zu entlassen, jenem trotzdem ein Zeugnis ausgestellt und darin dessen Eignung und Befähigung während seiner Dienstzeit im schönsten Lichte erscheinen lassen. Ein anderer Stadtrat argumentierte, daß mit der Entlassung des Dr. Velke der Liberalismus aus dem Rathaus endgültig verschwinden werde. Das stimmte sicherlich und wurde damals positiv gesehen. Dem Gesuch des Bürgermeisters um Versetzung in den Ruhestand wurde einstimmig stattge-geben. Er wurde bei einer jährlichen Pension von damals 8.204,88 Reichsmark einschließlich 960 Reichsmark Kinderzulage in den Ruhestand versetzt. Dr. Velke blieb in Helmstedt. Aus seiner Wohnung Roonstraße2) 1 (heute Dr.-Heinrich-Jasper-Straße) zog er um in die Parkstraße 2 und eröffnete dort eine Rechtsanwaltspraxis. Am 27.11.1952 starb er in Querenhorst während einer Jagd an einem Herzschlag. Dr. Velke stammte aus Velpke (er war dort am 09.12.1883 als Sohn eines Steinbruchbesitzers geboren). - Die Geschäfte des Bürgermeisters führten jetzt bis zum Januar 1935 die vier Stadträte, insbesondere der Zahnarzt Paul Denecke vom Kleinen Wall 19. Dann kam Bürgermeister Kurt Drechsler. Den Mitgliedern des Helmstedter Rates sind einige der hier gewürdigten Persönlichkeiten bei jeder Sitzung gegenwärtig. Sie sind in Porträts abgebildet in den Buntfenstern unseres Sit-zungssaals. Es sind dies von links nach rechts [[Johann Dietrich Lichtenstein]], Adolf Hartwieg, Hildebert Guericke und Franz Schönemann.
Nach dem Tod des [[Liste der Bürgermeister von Helmstedt|Bürgermeister]]s [[Carl Claus|Claus]] übernahm das ehrenamtliche Magistratsmitglied [[Louis Löser]] die Geschäfte der Stadt. Er regelte auch die Wahl des neuen [[Liste der Bürgermeister von Helmstedt|Bürgermeister]]s. Auf die Ausschreibung bewarben sich vier Juristen, diese Vorbildung war gefordert worden. Gewählt wurde mit 11 von insgesamt 20 Stimmen der 25-jährige Polizeiassessor [[Adolph Hartwieg|Hartwieg]] aus Braunschweig. Er war [[1849]] in Gittelde als Sohn eines Landarztes geboren. Nach dem Abitur hatte er Rechtswissenschaften studiert und war vor seiner [[Helmstedt]]er Zeit bei der herzoglichen Polizeidirektion beschäftigt gewesen. Der Herzog bestätigte die Wahl und verlieh [[Adolph Hartwieg|Hartwieg]] den Titel „[[Liste der Bürgermeister von Helmstedt|Bürgermeister]]“. Am 2. Oktober [[1874]] wurde er vereidigt und in sein Amt eingeführt. Kennern der braunschweigischen Geschichte ist der Name Hartwieg als späterer leitender Minister des Herzogtums bekannt. 1879 verließ er Helmstedt. Der Herzog hatte ihn zum Ministerialse-kretär mit dem Titel eines Regierungsassessors ernannt und ihm aufgegeben, die neue Stelle spätestens am 01.06. anzutreten. Gewohnt hat Hartwieg im Stadthaus für eine jährliche Miete von 300 Thir. Sein Gehalt betrug 1.200 Rthlr. jährlich bei einer Steigerung um 10 Thir. alle drei Jahre bis zur Höchstgrenze von 1.800 Thir. 1914 ist Hartwieg in Braunschweig gestorben. Die Ausschreibung der erneut freigewordenen Bürgermeisterstelle erfolgte im ganzen Reichsgebiet. Es bewarben sich 21 Personen, darunter nur zwei Braunschweiger, die aber nach eingezogenen Erkundigungen zu dem Amt eines Vorstehers des Stadtmagistrats nicht geeignet erschienen. Das mußte dem Herzog ausdrücklich mitgeteilt werden, denn Braunschweiger Waren zu bevorzugen. Gewählt wurde der Bürgermeister von Tarnowitz, Hildebert Guericke, mit 16 gegen eine Stimme. Tarnowitz lag im damaligen Oberschlesien unmittelbar an der Grenze, es hatte viele polnische Einwohner. Dies war auch der Grund, weshalb Guericke sich verändern wollte. Er war 1848 in Halle an der Saale als Sohn eines Professors der Theologie geboren. Seit 1877 war er Bürgermeister von Tarnowitz. Das Gehalt in Helmstedt war geringer: 3.600 Thir. gegenüber dort 4.000. Dennoch nahm er die Wahl an. Mit dem Magdeburger Bürgermeister und Kollegen Otto von Guericke (1602 - 1686) sind unsere Guerickes weitläufig verwandt. In die Zeit der Amtsführung des Bürgermeister Guericke fiel die bereits erwähnte Erweiie-rung der Stadt zum Westen bzw. Nordwesten hin, also die Erbauung der heutigen Unterstadt. Mit dem 01.10.1898 schied Bürgermeister Guericke krankheitshalber aus seinem Amt aus. Die vielen Aufgaben, aber auch, mancherlei Kritik, die er über sich hat ergehen lassen müssen, haben sicherlich an seinen Kräften gezehrt. Er war ein etwas empfindsamer Mensch, der über so manches nicht so leicht hinweggehen konnte und der aber auch nicht immer das richtige Gespür für die eigenen Äußerungen hatte. So beantragte er erstmals unter dem 09.03.1892 seine Pensionierung. Diesem Gesuch wurde nicht entsprochen. - Nach Kuren in Lugano (1894) und Bad Wildungen (1895) wurde ein erneuter Antrag angenommen. Bei einem Abschiedsessen im Stadthaus am Sonntag, dem 25.09.1898, wurde er mit vielen Lobreden verabschiedet. Guericke hat zeitweise in der Wilhelmstraße 14 und später Südstraße 10 gewohnt. - Nach seiner Pensionierung hat er Helmstedt verlassen. Er lebte zunächst in der Nähe von Wernigero-de, später in Wilhelmshaven. Er verstarb am 24.03.1928 in Neuersburg/Oldenburg. Nachfolger wurde einer der acht Juristen, die sich beworben hatten: Franz Schönemann, zuletzt in Holzminden tätig. Er war am 03.09.1868 in Seesen geboren. Verlockend war derzeit das Amt wohl nicht, denn von denen, die sich beworben hatten, waren die meisten Braunschweiger und ansonsten sehr unbekannt. In Schönemanns Amtszeit wurde das neue Rathaus gebaut, er hatte die Schwierigkeiten des Ersten Weltkrieges und die noch größeren im Jahr danach zu be-wältigen. Die an anderer Stelle geschilderten Ereignisse im April 1919 waren wohl auch der Grund, weshalb er sich nicht wieder um das Amt des Bürgermeisters bemühte. Zum 01.10.1919 schied er aus. Das Helmstedter Kreisblatt widmete ihm ein Drittel der lokalen Seite. Es verweist zunächst auf die Bauten zu seiner Zeit: „Um nur einiges aus seiner Tätigkeit herauszugreifen, sei auf das Armenhaus, das Rathaus, das Wasserwerk, Kapelle des Stephani-Friedhofs, die Er-sl-August-Schule, Erweiterung der landwirtschaftlichen Schule, Erweiterung des Krankenhau-ses, Ausbau der Kanalisation und Neubau des Waisenhauses hingewiesen. Es sind dies Arbeiten, die in die Augen springen: unbemerkt von den meisten ist jedoch von Bürgermeister Schönemann eine ganz ungeheure Arbeit in den Mauern des Rathauses geleistet, die nur der zu würdigen versteht, der sie kennt.“ Er war weiter Landtagsabgeordneter in Braunschweig. In dieser Position setzte er seine Kraft ein, um mit viel Geschick das Beste für die Stadt herauszuholen. Er hat für die Stadt, so das Kreisblatt, „große Flächen Grundbesitz in ihrer Hand vereinigt“, um so die Möglichkeit zu schaffen, an der Preisfestsetzung der Grundstücke mitzuwirken und billiges Gelände für städtische Zwecke zur Verfügung zu haben. Wie alle Bürgermeister, so wurde auch Schönemann ein Opfer der „neuen Zeit“, denn die Revolution ließ durch „Gesetz über die Wahlen der Vorsteher und der Mitglieder des Rates in den Städten des Freistaates Braunschweig“ vom 09.08.1919 die Amtszeit aller Bürgermeister und Magistratsmitglieder zum 30.09.1919 enden. So ging Schönemann in den Ruhestand, er wollte, wie bereits erwähnt, für das Amt des Bürgermeisters über den 30.09. hinaus nicht kandi-dieren. Sicherlich wäre er gewählt worden. Er zog auf sein Rittergut nach Rottorf bei Königslut-ler. Dies hatte er sich auch mit dem Vermögen seiner Ehefrau gekauft. Dort starb er am 19.04.1953. Am 01.10.1919 traten nun diejenigen Bürger als Bürgermeister oder als Magistrat ihr Amt in, die von der wahlberechtigten Bürgerschaft, das waren alle männlichen und nun auch weiblichen Personen, die 20 Jahre alt und älter waren, in freier, gleicher, geheimer und direkter Wahl gewählt worden waren. Es war die erste und auch einzige unmittelbare Wahl eines Bürgermeisters durch die Bürger: Insoweit nahm man es mit der Demokratie sehr ernst. Dor Bürgermeister wurde auf sechs, die Stadträte (der Magistrat) auf drei Jahre gewählt. Frü den Bürgermeister war die absolute Mehrheit erforderlich, d. h., er musste mehr also 50 % der gültogen Stimmen haben, bei den Stadträten genügte die einfache Mehrheit, hier galt das System der Verhältniswahl. Durch die Listenwahl hier bei uns in Helmstedt hatte dieses Wahlsystem 1919 noch keine Be- deutung Zu der Wahl am 21.09.1919 kandidierten auf der Liste 1 für das Amt des Bürgermeisters der Stadtsyndikus Dr. Velke und für das des Stadtrats der Fabrikbesitzer Karl Fickendey und der Zigarrenfabrikant Gottfried Schipper, Markt 9. Diese Liste wurde von der SPD, der Deutschen Demokratischen Partei und der Christlichen Volkspartei unterstützt. Die Liste 2 war die der Unabhängigen Sozialisten. Um das Bürgermeisteramt bewarb sich hier der Invalide Wilhelm Herok, Braunschweiger Straße 9, für das Amt des Stadtrats der Schuhmachermeister Bernhard Lange vom Großen Katthagen und der Gastwirt Karl Lehmann vom Holzberg. Gewählt wurde mit 4.327 Stimmen Dr. Velke. Für den Kandidaten der Liste 2 waren 1.313 Stimmen abgegeben worden. Stadträte wurden Fickendey (Gas- und Wasserwerk, Bauwesen, Kanalisation und Lebensmittelversorgung) und Schipper (Fürsorge, Marktwesen, Waisenhaus, Preisprüfungsstelle). Noch einmal durften die Bürger die Stadträte direkt wählen. Das war am 17.09.1922. Es konnten aber nur Listen, nicht Kandidaten angekreuzt werden. Gewählt wurden jetzt vier Stadt-räte. Auf Liste 1, die Bürgerlichen, entfielen 3.595, auf Liste 2, Kommunistische Partei, 866, auf Liste 3, USPD, 1.482 und auf Liste 4, SPD, 939 Stimmen. Stadträte wurden von den Bürgerlichen der Rentner und frühere Malermeister Hermann Stöber und der Studienrat und spätere Oberstudienrektor Otto Kirchhoff, von der USPD der Geschäftsführer Wilhelm Jünke und von der Sozialdemokratischen Partei der Tischler Franz Ha-nisch. Stöber starb am 04.08.1923. Er war mehr als 25 Jahre Stadtverordneter gewesen, lange Zeit davon auch deren Vorsitzender und jetzt leider für nur ein ¾ Jahr Stadtrat. An ihn erinnert die „Hermann-Stöber-Straße“. Er wohnte in Helmstedt Ziegenmarkt 1. Kirchhoff wurde Dezernent für das Wohnungswesen, Hanisch für das Siedlungswesen, Fürsorge und Teile des Wohlfahrtswesens, Jünke für die Lebensmittelversorgung und die Preisprü-fungsstelle und Stöber für das Gas- und Wasserwerk, Bauwesen, Kanalisation, Straßenbeleuchtung und Marktwesen. Nach seinem Tode wurde ab 28.08.1923 der Kaufmann Kurdum, Bötti-cherstraße 14, sein Nachfolger: 1924 erhielt das Land Braunschweig eine neue Städteordnung. Sie hob das bisherige Geselz aus dem Jahre 1892 und das von 1919 auf. Entsprechend dem Bemühen, mehr Demokratie zu wagen, wurden die Rechte der Stadtverordnetenversammlung verstärkt. Das Zweikammersystem der bisherigen Städteordnung wurde abgeschafft. Es galt ohnehin nur für einige besondere städtische Belange. Es hatte darin bestanden, daß in gesetzlich genau festgelegten Fällen Beschlüsse nur in der sogenannten Vereinigten Versammlung, bestehend aus den Stadtverordneten und den Mitgliedern des Magistrats (einschließlich Bürgermeister), gefaßt werden konnten. Beibehalten wurde aber der Magistrat, der jetzt Rat der Stadt hieß. Er war nach wie vor ein Kollegi-um, bestehend aus dem Vorsitzenden, der die Bezeichnung Bürgermeister führte und auf mindestens sechs Jahre zu wählen war, und aus mindestens zwei weiteren Mitgliedern. Die genaue Zahl war durch Ortsgesetz festzusetzen. In Helmstedt waren es vier. Sie trugen die Bezeichnung „Stadtrat“. Es waren wiederum Bürger der Stadt, die unbesoldet als Dezernenten im Dienste der Allgemeinheit tätig waren. Sie wurden jetzt nicht mehr wie 1919 und 1922 von den wahlberechtigten Einwohnern direkt gewählt, sondern nach der neuen Städteordnung von den Stadtverordneten. Sie hatten somit deren Vertrauen und sollten den Einfluß der Bürger bei den unmittelbaren Verwaltungsgeschäften sichern. Besoldete Stadträte, die auch hätten ernannt werden können, hat Helmstedt nie gehabt. Auch der damalige Leiter des Rechtsamtes, der Stadtsyndikus Wendt, war kein gewählter Stadtrat, sondern besoldeter Beamter. Er mußte 1933 offenbar aus politischen Gründen seinen Dienst aufgeben. Er war dann Rechtsanwalt in Helmstedt. 1925 war die Wahlperiode des Stadtrats abgelaufen. Schon am 02.04. wurden von den Stadtverordneten der Studienrat Meinhold Kirchhoff und der Kaufmann Kurdum von der Liste 2, der Tischler Hanisch und der Gewerkschaftssekretär Werner von der Liste 1 zu Stadträten gewählt. Herr Werner verzog im Mai 1926 nach Gladbeck. Für ihn kam der Justizobersekretär Schnelle in den Stadtrat. Die Tätigkeit war nach wie vor ehrenamtlich, die Stadträte erhielten noch nicht einmal die Aufwandsentschädigung der Stadtverordneten, denen monatlich 30 Mark zustanden. - Bei der nächsten Wahl am 17.03.1928 kamen der Oberstudienrat Otto Kirchhoff, damals Moltkestraße 14 (heute Gustav-Steinbrecher-Straße), der Tischler Fr. Hanisch, Braunschweiger Tor 20, der Justizobersekretär Schnelle, Goethestraße 36, und der Rentner Hermann Deppold, Walbecker Straße 27, in den Magistrat der Stadt. Inzwischen gab es für diese zeitraubende Arbeit monatlich 30 Mark. Herr Hanisch schied altershalber Anfang 1930 aus. Nachfolger wurde der Tischlermeister Heinrich Kühne, Braunschweiger Straße 18. Für Herrn Schnelle, der im Mai 1930 sein Amt niederlegte, rückte der Gewerkschaftsangestellte Paul Beccard, Trift-weg 22, nach. - Am 12.03.1931 wurden durch Wahl der Oberstudienrat O. Kirchhoff, der Kaufmann Hans Henneke, Bahnhofstraße 12 (heute Magdeburger Straße), Franz Baumgart und Paul Beccard Stadträte. Inzwischen gab es mit dem 30. Januar 1933 die sog. Machtübernahme durch Hitler, ein nicht nur für Deutschland verhängnisvolles Ereignis. Während am 03.03.1933 laut Mitteilung im „Kreisblatt“ Herr Henneke aus beruflichen Gründen sein Amt niederlegte - für ihn kam der Fabrikbesitzer Hugo Siebler -, findet sich unter dem 28.03.1933 die Notiz: „Die Herren Stadträte Beccard und Baumgart sind im Interesse des Dienstes beurlaubt. Beiden ist mündlich Kenntnis gegeben.“ Zwei Tage später verzichteten sie auf dieses Ehrenamt. Der Grund ist an anderer Stelle erörtert worden. Auch Otto Kirchhoff verzich-tete. Durch das Gesetz über die Neubildung des Landtages, der Kreistage und der Stadtverordnetenversammlungen vom 04.03.1933 wurde das Stadtparlament neu zusammengestellt. Wahlvorschläge hatten nur noch die NSDAP und der Kampfblock „Schwarz-Weiß-Rot“ der Deutschen Volkspartei gemacht. Die Deutsche Zentrumspartei hatte ihren Vorschlag zurückgezogen. Die anderen Parteien hatte man gewaltsam von der politischen Willensbildung ausgeschlossen. Nach dem Verhältnis der diesen beiden Wahlvorschlägen bei der am 05.03.1933 vorgenommenen Reichstagswahl zugefallenen Stimmen entfielen im Stadtparlament auf die NSDAP 14 Sitze und auf den Kampfblock drei. Es wählte auch die Stadträte neu: die Herren Schünemann, Denecke, Most und Schlimme. Beruhte die Zusammensetzung der Stadtverordneten schon auf keiner Wahl, so wurden in Zukunft ausscheidende Stadträte und Verordnete durch Entscheidung des Bürgermeisters einfach ergänzt. Bürgermeister Dr. Velke, der im Sommer 1925 für die Dauer von 12 Jahren erneut gewählt worden war - diese Wahl war wegen der neuen Städteordnung erforderlich geworden -, reichte im Oktober 1933 aus „dienstlichen Erwägungen“ ein Gesuch um Versetzung in den Ruhestand ein. In der ersten Stadtverordnetenversammlung nach der „Machtübernahme“ vom Januar 1933 am 27.04.1933 hatte sich Dr. Velke in einer Erklärung noch voll hinter die nationale Regierung Bestellt. Dem Bericht des Kreisblattes nach erklärte er oder mußte er dazu erklären, daß ihm nunmehr Gelegenheit gegeben sei, nur mit Männern der Tat und Männern nationalen Gesetzes zusammenzuarbeiten, deren politisch-wirtschaftliches Programm Gewähr dafür bietet, daß ein Wendepunkt in der Kommunalverwaltung und damit in der Geschichte der Stadt eintrete. Gchol-fen hat es ihm nichts, er sei, wie sich in der Sitzung vom 17.10.1933 anläßlich der Beratung über das Entlassungsgesuch ein Stadtverordneter ausdrückte, weder rechts noch links, weder beim „Stahlhelm“ noch beim „Reichsbanner“, und eine klare Haltung sei bei diesem Man in keiner Form hervorgetreten. Einer der vier Stadträte sprach weiter davon, daß sich ein gedeihliches Zusammenarbeiten des Rates der Stadt mit Dr. Velke in der Zeit nach der nationalsozialistischen Revolution als nicht möglich erwiesen habe. So habe er, als man übereingekommen sei, den Stadtsvndikus Wendt im Wege eines Verfahrens aus dem städtischen Dienst zu entlassen, jenem trotzdem ein Zeugnis ausgestellt und darin dessen Eignung und Befähigung während seiner Dienstzeit im schönsten Lichte erscheinen lassen. Ein anderer Stadtrat argumentierte, daß mit der Entlassung des Dr. Velke der Liberalismus aus dem Rathaus endgültig verschwinden werde. Das stimmte sicherlich und wurde damals positiv gesehen. Dem Gesuch des Bürgermeisters um Versetzung in den Ruhestand wurde einstimmig stattge-geben. Er wurde bei einer jährlichen Pension von damals 8.204,88 Reichsmark einschließlich 960 Reichsmark Kinderzulage in den Ruhestand versetzt. Dr. Velke blieb in Helmstedt. Aus seiner Wohnung Roonstraße2) 1 (heute Dr.-Heinrich-Jasper-Straße) zog er um in die Parkstraße 2 und eröffnete dort eine Rechtsanwaltspraxis. Am 27.11.1952 starb er in Querenhorst während einer Jagd an einem Herzschlag. Dr. Velke stammte aus Velpke (er war dort am 09.12.1883 als Sohn eines Steinbruchbesitzers geboren). - Die Geschäfte des Bürgermeisters führten jetzt bis zum Januar 1935 die vier Stadträte, insbesondere der Zahnarzt Paul Denecke vom Kleinen Wall 19. Dann kam Bürgermeister Kurt Drechsler. Den Mitgliedern des Helmstedter Rates sind einige der hier gewürdigten Persönlichkeiten bei jeder Sitzung gegenwärtig. Sie sind in Porträts abgebildet in den Buntfenstern unseres Sit-zungssaals. Es sind dies von links nach rechts [[Johann Dietrich Lichtenstein]], Adolf Hartwieg, Hildebert Guericke und Franz Schönemann.


2) Roon, Albrecht Theodor Emil, Graf von (1803- 1879) war preußischer Generalfeldmarschall, Kriegsminister und ab 1873 Ministerpräsident
2) Roon, Albrecht Theodor Emil, Graf von (1803- 1879) war preußischer Generalfeldmarschall, Kriegsminister und ab 1873 Ministerpräsident

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Helmstedt – die Geschichte einer deutschen Stadt ist eine Chronik über Helmstedt von Hans-Ehrhard Müller aus dem März 1999. Eine zweite, überarbeitete Auflage erschien im Mai 2005. Dieser Artikel hat das Ziel, die gesamte Chronik als enzyklopädischen Artikel abzubilden und wird lediglich an die neue Rechtschreibung angepasst.

Das Helmstedter Stadtwappen (S. 99–100)

Wir kennen alle das Helmstedter Stadtwappen: Es zeigt den Heiligen Ludgerus mit roter Kasel und Mitra und mit dem Abtstab in der rechten und mit einem Buch, wohl der Heiligen Schrift, in der linken Hand. Auf das Merkmal Stadt weist die Mauer hin. Es beweist weiter, dass Helmstedt unter dem Krummstab groß geworden ist. Erstmals finden wir dieses Motiv in einem Helmstedter Siegel aus dem Jahr 1232. In dieser Form wurde das Siegel bis in das 16. Jahrhundert und wahrscheinlich auch noch später benutzt. Die Legende, d. h. die Umschrift in der Rundung, hat den Wortlaut „Sigillum burgnsium in Helmstadt“, d. h. in deutsch „Siegel der Bürgerschaft in Helmstedt“, dabei hatte man in dem lateinischen Wort für Bürgerschaft das „e“ vergessen. Außer diesem großen Siegel gab es drei kleinere, die, wenn auch nicht zugleich, so aber ebenfalls bis in die Neuzeit dazu dienten, offizielle Akten der Stadt abzusiegeln. Auch noch in den Jahren 1622 und 1625 finden wir den Heiligen Ludgerus auf städtischen Urkunden. Zugleich wird aber ein anderes Symbol zum Emblem der Stadt: zwei gekreuzte Krummstäbe. Wir finden sie in den Holzschnitzereien am Rohrschen Haus (untere Reihe, siebentes Feld von links) und am Beguinenhaus (erbaut 1580). Dort trägt die Darstellung den Zusatz „DRW“ = des Rates Wappen. Auch der bekannte Merianstich von 1654 zeigt sie als Wappen der Stadt. Am heutigen Rathaus sind sie an der Außenfront über dem mittleren Fenster des Sitzungssaales und über dem heutigen Stadtwappen ebenfalls sichtbar, gewissermaßen als Bindeglied zwischen dem mittelalterlichen Helmstedt und dem heutigen. Der Heilige Ludgerus war früher allein Inhalt des Siegels. Wappen und Siegel waren also verschieden. Arnold Rabbow, Verfasser des Braunschweigischen Wappenbuchs, Braunschweig 1977, ist dieser Unterschied mitunter begegnet, „diese Unterscheidung hat auch einen praktischen Sinn: Siegelbilder wurden damals gern detailreich und künstlerisch aufwendig gestaltet, um die Fälschung zu erschweren. Ein Wappen aber soll auch auf weite Sicht gut erkennbar sein, soll mithin einfach und übersichtlich gestaltet sein“.[1] Im 19. Jahrhundert erscheint der Heilige Ludger auch als Wappen der Stadt. Er trägt jetzt aber nicht das Heilige Buch, sondern einen Kelch.

Um die letzte Jahrhundertwende wünschte man die offizielle Genehmigung eines Wappens durch den Herzog. So musste man sich zunächst über ein Motiv einigen. In Frage kamen die beiden „Löffel“, d. h. die Krummstäbe, oder der Heilige Ludger. Man dachte aber auch über ein ganz neues Motiv nach. Zunächst jedoch versuchte man, eine offizielle Stadtfarbe einzuführen. Der Archivrat Dr. Paul Zimmermann, der deshalb vom Rat angeschrieben wurde, stellte aus der Geschichte der Stadt und insbesondere aus den überlieferten Symbolen der beiden Ludgeri Klöster in Helmstedt und Werden die dominierenden Farben Blau und Weiß heraus und empfahl sie als Stadtfarben. Der Rat entsprach diesem Vorschlag. „Blau-Weiß“ wurden somit die Helmstedter Farben, sie sind es bis heute geblieben. Im übrigen zeigte sich das „Pferd“ am Stadthaus in „Weiß“ auf blauem Grund. Der braunschweigische Geschichtsverein hat Anfang unseres Jahrhunderts einmal festgestellt, die eigentlichen Helmstedter Farben seien „Rot-Gold“. Diese Feststellung führt zu dem „Löffel-Bild“ zurück, es zeigt nämlich die beiden Abtstäbe „golden“ und den Hintergrund „rot“.

Mit der Wahl von „Blau-Weiß“ als Helmstedter Farben war auch die Entscheidung hinsichtlich des Wappens gefallen: Der Heilige Ludgerus mit der Stadtmauer und dem Heiligen Buch sollte das Symbol unserer Stadt werden.

Durch Erlass vom 25. Mai 1900 genehmigte „Seine Königliche Hoheit, Albrecht von Preußen, Regent des Herzogs“ das Wappen der Stadt Helmstedt in der heutigen Form. Es zeigt auf blauem Hintergrund die Figur des Heiligen Ludgerus, teilweise in weiß gehalten und umgeben von Mauerwerk, das ebenfalls in weißer Farbe dargestellt wird, mit dem Heiligen Buch. Aber auch die eigentlichen Helmstedter Stadtfarben finden wir in der Darstellung wieder. Die Kasel ist rot, Buch, Abt, Stab und Heiligenschein sind golden gehalten.

Die als Schöffen bezeichneten Vorsteher der Neumark benutzten im Mittelalter und in der Neuzeit ein gesondertes Wappen. Die Vorstadt war eine Gründung der Herzogs. Dies zeigte sich auch im Siegel: ein aufrechter Löwe, den wir heute noch an den Grundstücken Braunschweiger Straße 23/24 und 32 (das Stadthaus der Neumark) in dieser Form finden können. Mitunter war neben dem Löwen mit einem Helm ein weiteres Symbol angebracht. Ludewig int dagegen in dem Buch „Geschichte und Beschreibung der Stadt Helmstedt, 1821“, wenn er schreibt, dass 1490 bei der Übergabe der Stadthoheit vom Abt an den Herzog in Wolfenbüttel von jenem die „Löffel“ aus dem Wappen entfernt und dafür Helm und Löwe hineingesetzt worden seien. Dies ist, wie ich bereits feststellte, nicht geschehen. Allerdings sind die gekreuzten Abtstäbe auf Pfennigen, die hier in Helmstedt geprägt wurden, durch den herzoglichen Löwen und Helm ersetzt worden.[2]

In der NS-Zeit sollte 1938 der Heilige entthront werden. Für den Ausbau eines Kameradschafts- und Führersaales im Hause der Gauleitung in Hannover hatte Helmstedt wie auch andere Städte des Gaues einen Stuhl zu stiften. In die Rückenlehne sollte das Stadtwappen eingelegt werden. Der Betrag von 70 Mark wurde, „obwohl die Haushaltslage der Stadt Helmstedt jede Sonderausgabe verbietet“, zwar überwiesen, ein solcher Stuhl aber nie hergestellt, denn ein Wappen mit einem Heiligen fand bei der hohen Parteileitung keinerlei Anklang. „Vielleicht findet sich auch für Helmstedt ein Symbol, das besser der heutigen Zeit entspricht, als das jetzt vorhandene Wappen.“ So kam man in Helmstedt auf das Juleum als Motiv für ein neues städtisches Siegel und Wappen. Dr. Hermann Kleinau, seinerzeit Direktor des Braunschweigischen Staatsarchivs in Wolfenbüttel, widersprach der Verwendung eines Gebäudes als Wappen. „Damit würde man der jahrhundertealten Tradition der Stadt, die ihre Wurzeln auch aus der Zeit vor der Universitätsgründung bezieht, nicht gerecht werden.“ Der Krieg verhinderte eine Durchführung dieses Planes, selbst Ministerpräsident Dietrich Klagges riet dem Bürgermeister, das alte Wappenbild nicht aufzugeben. So erwies sich der Heilige auch noch nach vielen Jahrhunderten stärker als die Ideen der damaligen Machthaber.

Die Helmstedter Bürgermeister von 1750 bis 1933 (S. 524–530)

Der Helmstedter Bürgermeister im Mittelalter wird urkundlich erstmals 1232 als Einzelperson erwähnt. Das war ein gewisser Wulframus. Auch die Stadtrechtsurkunde von 1247 spricht des öfteren von dem Bürgermeister. Später waren es vier, mitunter „Consules“ genannte Herren, die an der Spitze der Stadt standen und die sich im Regieren zu zweit jährlich ablösten. Sie wurden nicht von der Bevölkerung, sondern von den Ratmannen gewählt, das waren in der Regel 10 bis 15 Bürger, die sich ggf. aus sich selbst ergänzten.

Daran änderte sich nichts, als Helmstedt 1490 zum Fürstentum Braunschweig-Wolfenbüttel kam. Einen Teil ihrer Rechte hatte die Stadt dem Abt von Werden, dem bisherigen Stadtherren, schon abgetrotzt oder als Pfand für geliehenes Geld erhalten, weitere wurden ihr in den folgenden Jahren und Jahrzehnten von den braunschweigischen Herzögen ebenfalls als Sicherheit für Darlehen verpfändet. Wegen der fehlenden finanziellen Mittel gelang es den Herzögen in der Folgezeit nicht, sie wieder einzulösen. Das wurde anders, als Herzog Carl I. 1735 an die Regierung kam. Er war ein Herrscher, der dem Geist der Zeit nach als absoluter Landesherr auftrat und möglichst alles, was zu regieren und zu verwalten war, an sich riss und deshalb der Stadt die Regalien und Gerechtsame kündigte. Das fiel ihm um so leichter, weil das Geld im Laufe der Zeit wertloser geworden war. So übernahm er es jetzt, den Rat so zu besetzen, wie er es für richtig hielt. Er bestimmte auch den Bürgermeister, der nunmehr gleichzeitig Gerichtsschultheiß wurde. Gerichtet wurde damals „im Namen des Herzogs“.

Im Zusammenhang der Helmstedter Bürgermeister sollte der ältesten, aber nun nicht mehr in Helmstedt lebenden Familie gedacht werden: der Dorguths. Sie stammen aus Ostingersleben, dort sind sie 1411 nachgewiesen, und 1460 wurden zwei Söhne des „ältesten“ Dorguths, nämlich Henning und Hermann, Bürger unserer Stadt. 1468 wird ein Hinrik D. als Gerichtsvogt genannt, und 11 Jahre später sitzt Johann D. als Zweiter Bürgermeister im Rat der Stadt. 300 Jahre lang sind die Dorguths Mitglieder der Ratsversammlung, stellen sogar zeitweise einen Bürgermeister oder den Kämmerer. Der letzte Inhaber eines hohen Amtes war Johann Heinrich D., verstorben 1743. In jenem Jahr wurden aus den Ehrenämtern Hauptämter, das war nun nichts mehr für die Kaufmannsfamilie Dorguth. Kaufleute waren sie bis zum „Schluss“. Im Jahre 1764 erwarb der Schuhmacher, Leder- und Viktualienhändler (Lebensmittel) Johann Andreas Heinrich Dorguth das Grundstück mit der ass-Nr. (Brandkassen-Nr.) 31 auf dem heutigen Gelände des Papenbergs 27. Sein Großsohn Eduard Dorguth erwarb das Nachbargrundstück. mit der ass.-Nr. 34 hinzu. Er riss die beiden benachbarten Gebäude ab, baute ein neues, und dies führte nun die amtliche Bezeichnung „Papenberg 27“. Über dem Eingang zu dem Lebensmittelgeschäft stand der Name „Eduard Dorguth“. Nach dem Tode von Eduard Dorguth 1864 übernahm der Sohn Otto das Handelsgeschätt und übertrug es 1914 auf den vielen Helmstedtern noch bekannten Franz Dorguth. Mancher erinnert sich vielleicht noch an diese markante große Gestalt, die – in meiner Erinnerung schon mit weißem Haar – allmorgendlich am Eingang der Lebensmittelgroßhandlung stand, um das Wegschaffen der Ware zu den Einzelhändlern im Landkreis Helmstedt und den nachbarten Kreisen zu überwachen. Den Eingang gibt es heute noch, wenn auch in veränderter Form. Die Firmeninschrift ist verschwunden. An die Dorguths erinnert lediglich schräg gegenüber im Rohr’schen Haus im untersten Bereich der Wappen das 10. Feld mit den Initialen links H. D. = Heinrich Dorguth und rechts daneben D. B. = Der Bürgermeister.[3]

Der erste Bürgermeister, den der Herzog ernannte, war 1744 Johann Dietrich Lichtenstein. Er war ein Mann, der sich um Helmstedt besonders verdient gemacht hat. Sein Großvater war noch Rabbiner gewesen, er selbst war aber ein christlich getaufter Jude. Er war am 17. Juli 1706 in Aurich geboren, er starb in Helmstedt am 24. Januar 1773. Er hat das Amt bis zu seinem Tod inne gehabt. Gewohnt hat er zuletzt in dem Haus Streplingerode 1 (direkt gegenüber der Kybitzstraße).

Lichtenstein hatte in Helmstedt studiert, war anschließend Hauslehrer in Wolfenbüttel gewesen und dann „Beamter“ in der herzoglichen Regierung. Neben ihm gab es den 2. und 3. Bürgermeister, die damals ebenfalls vom Herzog ernannt wurden. Der 3. Bürgermeister war gleichzeitig Kämmerer; der 2, der Vertreter des 1. Bürgermeisters und Stadtsyndikus.

Nachfolger von Lichtenstein wurde Eberhard Ludwig Cellarius. Schon der Vater war als Vorgänger von Lichtenstein Bürgermeister gewesen, zunächst zweiter, dann ab 1727 bis zu seinem Tode 1743 erster. Er wohnte Kybitzstraße 7. Der Sohn Eberhard regierte leider nur drei Jahre. Er starb am 6. März 1776. Ihm gehörte bis 1757 das Haus Schuhstraße 14, das Meibom’sche Haus also.

Ab 1777 war Johann David Kühne Bürgermeister unserer Stadt, nach dessen Tod 1781 der Oberamtmann Rhamm. Jener wohnte Heinrichsplatz 10, er starb 1790. Seine Tochter Friederike heiratete Ende 1790 den berühmten Philosophieprofessor Gottlob Ernst Schulze. Das Ehepaar wohnte im Haus des verstorbenen Vaters bzw. Schwiegervaters. 1793 aber starb, 26 Jahre alt, Frau Schulze.

Nachfolger von Rhamm wurde der Hofrat Fein. Er war vorher Kommissionsrat in Holzminden gewesen. Fein blieb in Helmstedt Bürgermeister bis zum Jahre 1808, also sogar bis in die Franzosenzeit hinein. Er hat sich um Helmstedt und um die Universität verdient gemacht, als er 1791 in einem Studentenaufruhr erfolgreich vermittelte. Er bekannte sich nach 1806 zu Napoleon und zu dem neuen Staat „Königreich Westphalen“. Mit Professor Henke war er 1807 in Paris. 1808 endete sein Amt hier in Helmstedt. Zwei Jahre später wurde er Generaldirektor der Staatsdomänen für das Königreich Westphalen, 1813 starb er in Kassel. Sein in Helmstedt 1803 geborener Sohn Georg Fein jun. ist in der allgemeinen Politik bekanntgeworden. Er war einer der bekanntesten frühen deutschen Demokraten des Vormärz, also bereits vor der Märzrevolution 1848 national-freiheitlich aktiv und wurde von den regierenden Fürsten verfolgt.

Während Fein als Bürgermeister erst dem Herzog von Braunschweig und dann Napoleon Jerome diente, war es bei seinem Nachfolger Johann August Philipp Ferber umgekehrt.

Die Ferbers stammten aus Sambleben bei Schöppenstedt. Der Großvater des Helmstedter Bürgermeisters war dort Küster und Lehrer, der Vater hatte in Helmstedt studiert und war Magister geworden, dann Konrektor an der Lateinschule und schließlich Rektor und Professor. Er ging aber schon bald nach Magdeburg und ließ in Helmstedt seine Frau und den am 5. Februar 1773 geborenen Johann August Philipp F. zurück. Dieser wurde 1797 zunächst ohne Gehalt Aktuarius bei der Stadt Helmstedt, dann schließlich bekam er eine Planstelle, und danach wurde er 1804 Stadtsekretär. Bürgermeister, Maire wie es damals hieß, wurde er 1808 und blieb es auch nach dem Abzug der Franzosen. Jetzt war er wieder Bürgermeister und erhielt später sogar den Titel „Stadtdirektor“. Im 71. Lebensjahr bat Ferber um seine Pensionierung und wurde nach 47 Dienstjahren mit einer Pension von 650 Talern zum 1. Februar 1844 in den Ruhestand versetzt. Am 7. Januar 1853 starb J. A. P. Ferber. Gewohnt hat er bis zuletzt in seiner Dienstwohnung im Rathaus, die aus einer Stube und zwei Kammern bestand. Er war verheiratet, hatte eine Tochter, von ihnen ist aber nichts weiter überliefert. Ferbers charakteristische, nicht leicht lesbare Handschrift begegnet mir auch heute noch in vielen Akten. Das zeugt von dem ungeheuren Fleiß dieses Mannes. Er hat bewegte Zeiten erlebt: die Franzosen, deren Abzug, die erneuerte Landschaftsordnung vom 25. April 1820, Herzog Karl II., die Revolution von 1830, die neue Landschaftsordnung vom 6. Oktober 1832 und schließlich auch noch die Städteordnung vom 4. Juni 1834.

Erstmalig wird nach Ferbers Pensionierung ein Bürgermeister vom Magistrat und von der Stadtverordnetenversammlung gewählt, nicht mehr vom Herzog ernannt. Allerdings bedarf die Wahl eines Bürgermeisters der Bestätigung durch den Landesherrn. Gewählt wurde Carl Claus, geboren am 17. Februar 1813 in Helmstedt. Seine Eltern waren Anfang des Jahrhunderts nach Helmstedt gezogen, der Vater war Pedell beim Kreisgericht, das damals in den Räumen der aufgehobenen Universität war. Dort wuchs der Sohn mit einem Bruder und zwei Schwestern auf. Er besuchte hier das Gymnasium bis zum Abitur. Geld für ein Studium war offenbar nicht vorhanden. Der junge Abiturient bewarb sich deshalb und sogar erfolgreich um eine Stelle als Auditor bei der Stadt. Zehn Jahre später wurde er, wie erwähnt, zum Bürgermeister mit einem Jahresgehalt von 600 Talern gewählt. Nun konnte er auch heiraten, am 17. Oktober 1844 fand in der St. Stephani-Kirche die feierliche Eheschließung mit der Tochter des Kaufmanns und Stadtrats E. C. A. Bötticher statt, dessen Nachfahren heute noch in Helmstedt leben. Die Familie Bötticher ist u. a. Inhaberin der Firma Fuhrmann.

Am 24. Juli 1845 wurde der Sohn Johann Friedrich geboren, der leider 1851 starb. Bei der Geburt des zweiten Sohnes am 1. März 1848 starb die Ehefrau und kurz danach auch das Kind. Beide wurden gemeinsam in einem Sarg auf dem „Alten Friedhof“ begraben. Claus hat nicht wieder geheiratet, seine zwei Jahre jüngere ledige Schwester betreute ihn. Die viele Arbeit als Bürgermeister half ihm über die Trauer hinweg. Noch im Dienst starb er, gerade einmal 61 Jahre alt geworden, am 11. Juni 1874.

Nach dem Tod des Bürgermeisters Claus übernahm das ehrenamtliche Magistratsmitglied Louis Löser die Geschäfte der Stadt. Er regelte auch die Wahl des neuen Bürgermeisters. Auf die Ausschreibung bewarben sich vier Juristen, diese Vorbildung war gefordert worden. Gewählt wurde mit 11 von insgesamt 20 Stimmen der 25-jährige Polizeiassessor Hartwieg aus Braunschweig. Er war 1849 in Gittelde als Sohn eines Landarztes geboren. Nach dem Abitur hatte er Rechtswissenschaften studiert und war vor seiner Helmstedter Zeit bei der herzoglichen Polizeidirektion beschäftigt gewesen. Der Herzog bestätigte die Wahl und verlieh Hartwieg den Titel „Bürgermeister“. Am 2. Oktober 1874 wurde er vereidigt und in sein Amt eingeführt. Kennern der braunschweigischen Geschichte ist der Name Hartwieg als späterer leitender Minister des Herzogtums bekannt. 1879 verließ er Helmstedt. Der Herzog hatte ihn zum Ministerialse-kretär mit dem Titel eines Regierungsassessors ernannt und ihm aufgegeben, die neue Stelle spätestens am 01.06. anzutreten. Gewohnt hat Hartwieg im Stadthaus für eine jährliche Miete von 300 Thir. Sein Gehalt betrug 1.200 Rthlr. jährlich bei einer Steigerung um 10 Thir. alle drei Jahre bis zur Höchstgrenze von 1.800 Thir. 1914 ist Hartwieg in Braunschweig gestorben. Die Ausschreibung der erneut freigewordenen Bürgermeisterstelle erfolgte im ganzen Reichsgebiet. Es bewarben sich 21 Personen, darunter nur zwei Braunschweiger, die aber nach eingezogenen Erkundigungen zu dem Amt eines Vorstehers des Stadtmagistrats nicht geeignet erschienen. Das mußte dem Herzog ausdrücklich mitgeteilt werden, denn Braunschweiger Waren zu bevorzugen. Gewählt wurde der Bürgermeister von Tarnowitz, Hildebert Guericke, mit 16 gegen eine Stimme. Tarnowitz lag im damaligen Oberschlesien unmittelbar an der Grenze, es hatte viele polnische Einwohner. Dies war auch der Grund, weshalb Guericke sich verändern wollte. Er war 1848 in Halle an der Saale als Sohn eines Professors der Theologie geboren. Seit 1877 war er Bürgermeister von Tarnowitz. Das Gehalt in Helmstedt war geringer: 3.600 Thir. gegenüber dort 4.000. Dennoch nahm er die Wahl an. Mit dem Magdeburger Bürgermeister und Kollegen Otto von Guericke (1602 - 1686) sind unsere Guerickes weitläufig verwandt. In die Zeit der Amtsführung des Bürgermeister Guericke fiel die bereits erwähnte Erweiie-rung der Stadt zum Westen bzw. Nordwesten hin, also die Erbauung der heutigen Unterstadt. Mit dem 01.10.1898 schied Bürgermeister Guericke krankheitshalber aus seinem Amt aus. Die vielen Aufgaben, aber auch, mancherlei Kritik, die er über sich hat ergehen lassen müssen, haben sicherlich an seinen Kräften gezehrt. Er war ein etwas empfindsamer Mensch, der über so manches nicht so leicht hinweggehen konnte und der aber auch nicht immer das richtige Gespür für die eigenen Äußerungen hatte. So beantragte er erstmals unter dem 09.03.1892 seine Pensionierung. Diesem Gesuch wurde nicht entsprochen. - Nach Kuren in Lugano (1894) und Bad Wildungen (1895) wurde ein erneuter Antrag angenommen. Bei einem Abschiedsessen im Stadthaus am Sonntag, dem 25.09.1898, wurde er mit vielen Lobreden verabschiedet. Guericke hat zeitweise in der Wilhelmstraße 14 und später Südstraße 10 gewohnt. - Nach seiner Pensionierung hat er Helmstedt verlassen. Er lebte zunächst in der Nähe von Wernigero-de, später in Wilhelmshaven. Er verstarb am 24.03.1928 in Neuersburg/Oldenburg. Nachfolger wurde einer der acht Juristen, die sich beworben hatten: Franz Schönemann, zuletzt in Holzminden tätig. Er war am 03.09.1868 in Seesen geboren. Verlockend war derzeit das Amt wohl nicht, denn von denen, die sich beworben hatten, waren die meisten Braunschweiger und ansonsten sehr unbekannt. In Schönemanns Amtszeit wurde das neue Rathaus gebaut, er hatte die Schwierigkeiten des Ersten Weltkrieges und die noch größeren im Jahr danach zu be-wältigen. Die an anderer Stelle geschilderten Ereignisse im April 1919 waren wohl auch der Grund, weshalb er sich nicht wieder um das Amt des Bürgermeisters bemühte. Zum 01.10.1919 schied er aus. Das Helmstedter Kreisblatt widmete ihm ein Drittel der lokalen Seite. Es verweist zunächst auf die Bauten zu seiner Zeit: „Um nur einiges aus seiner Tätigkeit herauszugreifen, sei auf das Armenhaus, das Rathaus, das Wasserwerk, Kapelle des Stephani-Friedhofs, die Er-sl-August-Schule, Erweiterung der landwirtschaftlichen Schule, Erweiterung des Krankenhau-ses, Ausbau der Kanalisation und Neubau des Waisenhauses hingewiesen. Es sind dies Arbeiten, die in die Augen springen: unbemerkt von den meisten ist jedoch von Bürgermeister Schönemann eine ganz ungeheure Arbeit in den Mauern des Rathauses geleistet, die nur der zu würdigen versteht, der sie kennt.“ Er war weiter Landtagsabgeordneter in Braunschweig. In dieser Position setzte er seine Kraft ein, um mit viel Geschick das Beste für die Stadt herauszuholen. Er hat für die Stadt, so das Kreisblatt, „große Flächen Grundbesitz in ihrer Hand vereinigt“, um so die Möglichkeit zu schaffen, an der Preisfestsetzung der Grundstücke mitzuwirken und billiges Gelände für städtische Zwecke zur Verfügung zu haben. Wie alle Bürgermeister, so wurde auch Schönemann ein Opfer der „neuen Zeit“, denn die Revolution ließ durch „Gesetz über die Wahlen der Vorsteher und der Mitglieder des Rates in den Städten des Freistaates Braunschweig“ vom 09.08.1919 die Amtszeit aller Bürgermeister und Magistratsmitglieder zum 30.09.1919 enden. So ging Schönemann in den Ruhestand, er wollte, wie bereits erwähnt, für das Amt des Bürgermeisters über den 30.09. hinaus nicht kandi-dieren. Sicherlich wäre er gewählt worden. Er zog auf sein Rittergut nach Rottorf bei Königslut-ler. Dies hatte er sich auch mit dem Vermögen seiner Ehefrau gekauft. Dort starb er am 19.04.1953. Am 01.10.1919 traten nun diejenigen Bürger als Bürgermeister oder als Magistrat ihr Amt in, die von der wahlberechtigten Bürgerschaft, das waren alle männlichen und nun auch weiblichen Personen, die 20 Jahre alt und älter waren, in freier, gleicher, geheimer und direkter Wahl gewählt worden waren. Es war die erste und auch einzige unmittelbare Wahl eines Bürgermeisters durch die Bürger: Insoweit nahm man es mit der Demokratie sehr ernst. Dor Bürgermeister wurde auf sechs, die Stadträte (der Magistrat) auf drei Jahre gewählt. Frü den Bürgermeister war die absolute Mehrheit erforderlich, d. h., er musste mehr also 50 % der gültogen Stimmen haben, bei den Stadträten genügte die einfache Mehrheit, hier galt das System der Verhältniswahl. Durch die Listenwahl hier bei uns in Helmstedt hatte dieses Wahlsystem 1919 noch keine Be- deutung Zu der Wahl am 21.09.1919 kandidierten auf der Liste 1 für das Amt des Bürgermeisters der Stadtsyndikus Dr. Velke und für das des Stadtrats der Fabrikbesitzer Karl Fickendey und der Zigarrenfabrikant Gottfried Schipper, Markt 9. Diese Liste wurde von der SPD, der Deutschen Demokratischen Partei und der Christlichen Volkspartei unterstützt. Die Liste 2 war die der Unabhängigen Sozialisten. Um das Bürgermeisteramt bewarb sich hier der Invalide Wilhelm Herok, Braunschweiger Straße 9, für das Amt des Stadtrats der Schuhmachermeister Bernhard Lange vom Großen Katthagen und der Gastwirt Karl Lehmann vom Holzberg. Gewählt wurde mit 4.327 Stimmen Dr. Velke. Für den Kandidaten der Liste 2 waren 1.313 Stimmen abgegeben worden. Stadträte wurden Fickendey (Gas- und Wasserwerk, Bauwesen, Kanalisation und Lebensmittelversorgung) und Schipper (Fürsorge, Marktwesen, Waisenhaus, Preisprüfungsstelle). Noch einmal durften die Bürger die Stadträte direkt wählen. Das war am 17.09.1922. Es konnten aber nur Listen, nicht Kandidaten angekreuzt werden. Gewählt wurden jetzt vier Stadt-räte. Auf Liste 1, die Bürgerlichen, entfielen 3.595, auf Liste 2, Kommunistische Partei, 866, auf Liste 3, USPD, 1.482 und auf Liste 4, SPD, 939 Stimmen. Stadträte wurden von den Bürgerlichen der Rentner und frühere Malermeister Hermann Stöber und der Studienrat und spätere Oberstudienrektor Otto Kirchhoff, von der USPD der Geschäftsführer Wilhelm Jünke und von der Sozialdemokratischen Partei der Tischler Franz Ha-nisch. Stöber starb am 04.08.1923. Er war mehr als 25 Jahre Stadtverordneter gewesen, lange Zeit davon auch deren Vorsitzender und jetzt leider für nur ein ¾ Jahr Stadtrat. An ihn erinnert die „Hermann-Stöber-Straße“. Er wohnte in Helmstedt Ziegenmarkt 1. Kirchhoff wurde Dezernent für das Wohnungswesen, Hanisch für das Siedlungswesen, Fürsorge und Teile des Wohlfahrtswesens, Jünke für die Lebensmittelversorgung und die Preisprü-fungsstelle und Stöber für das Gas- und Wasserwerk, Bauwesen, Kanalisation, Straßenbeleuchtung und Marktwesen. Nach seinem Tode wurde ab 28.08.1923 der Kaufmann Kurdum, Bötti-cherstraße 14, sein Nachfolger: 1924 erhielt das Land Braunschweig eine neue Städteordnung. Sie hob das bisherige Geselz aus dem Jahre 1892 und das von 1919 auf. Entsprechend dem Bemühen, mehr Demokratie zu wagen, wurden die Rechte der Stadtverordnetenversammlung verstärkt. Das Zweikammersystem der bisherigen Städteordnung wurde abgeschafft. Es galt ohnehin nur für einige besondere städtische Belange. Es hatte darin bestanden, daß in gesetzlich genau festgelegten Fällen Beschlüsse nur in der sogenannten Vereinigten Versammlung, bestehend aus den Stadtverordneten und den Mitgliedern des Magistrats (einschließlich Bürgermeister), gefaßt werden konnten. Beibehalten wurde aber der Magistrat, der jetzt Rat der Stadt hieß. Er war nach wie vor ein Kollegi-um, bestehend aus dem Vorsitzenden, der die Bezeichnung Bürgermeister führte und auf mindestens sechs Jahre zu wählen war, und aus mindestens zwei weiteren Mitgliedern. Die genaue Zahl war durch Ortsgesetz festzusetzen. In Helmstedt waren es vier. Sie trugen die Bezeichnung „Stadtrat“. Es waren wiederum Bürger der Stadt, die unbesoldet als Dezernenten im Dienste der Allgemeinheit tätig waren. Sie wurden jetzt nicht mehr wie 1919 und 1922 von den wahlberechtigten Einwohnern direkt gewählt, sondern nach der neuen Städteordnung von den Stadtverordneten. Sie hatten somit deren Vertrauen und sollten den Einfluß der Bürger bei den unmittelbaren Verwaltungsgeschäften sichern. Besoldete Stadträte, die auch hätten ernannt werden können, hat Helmstedt nie gehabt. Auch der damalige Leiter des Rechtsamtes, der Stadtsyndikus Wendt, war kein gewählter Stadtrat, sondern besoldeter Beamter. Er mußte 1933 offenbar aus politischen Gründen seinen Dienst aufgeben. Er war dann Rechtsanwalt in Helmstedt. 1925 war die Wahlperiode des Stadtrats abgelaufen. Schon am 02.04. wurden von den Stadtverordneten der Studienrat Meinhold Kirchhoff und der Kaufmann Kurdum von der Liste 2, der Tischler Hanisch und der Gewerkschaftssekretär Werner von der Liste 1 zu Stadträten gewählt. Herr Werner verzog im Mai 1926 nach Gladbeck. Für ihn kam der Justizobersekretär Schnelle in den Stadtrat. Die Tätigkeit war nach wie vor ehrenamtlich, die Stadträte erhielten noch nicht einmal die Aufwandsentschädigung der Stadtverordneten, denen monatlich 30 Mark zustanden. - Bei der nächsten Wahl am 17.03.1928 kamen der Oberstudienrat Otto Kirchhoff, damals Moltkestraße 14 (heute Gustav-Steinbrecher-Straße), der Tischler Fr. Hanisch, Braunschweiger Tor 20, der Justizobersekretär Schnelle, Goethestraße 36, und der Rentner Hermann Deppold, Walbecker Straße 27, in den Magistrat der Stadt. Inzwischen gab es für diese zeitraubende Arbeit monatlich 30 Mark. Herr Hanisch schied altershalber Anfang 1930 aus. Nachfolger wurde der Tischlermeister Heinrich Kühne, Braunschweiger Straße 18. Für Herrn Schnelle, der im Mai 1930 sein Amt niederlegte, rückte der Gewerkschaftsangestellte Paul Beccard, Trift-weg 22, nach. - Am 12.03.1931 wurden durch Wahl der Oberstudienrat O. Kirchhoff, der Kaufmann Hans Henneke, Bahnhofstraße 12 (heute Magdeburger Straße), Franz Baumgart und Paul Beccard Stadträte. Inzwischen gab es mit dem 30. Januar 1933 die sog. Machtübernahme durch Hitler, ein nicht nur für Deutschland verhängnisvolles Ereignis. Während am 03.03.1933 laut Mitteilung im „Kreisblatt“ Herr Henneke aus beruflichen Gründen sein Amt niederlegte - für ihn kam der Fabrikbesitzer Hugo Siebler -, findet sich unter dem 28.03.1933 die Notiz: „Die Herren Stadträte Beccard und Baumgart sind im Interesse des Dienstes beurlaubt. Beiden ist mündlich Kenntnis gegeben.“ Zwei Tage später verzichteten sie auf dieses Ehrenamt. Der Grund ist an anderer Stelle erörtert worden. Auch Otto Kirchhoff verzich-tete. Durch das Gesetz über die Neubildung des Landtages, der Kreistage und der Stadtverordnetenversammlungen vom 04.03.1933 wurde das Stadtparlament neu zusammengestellt. Wahlvorschläge hatten nur noch die NSDAP und der Kampfblock „Schwarz-Weiß-Rot“ der Deutschen Volkspartei gemacht. Die Deutsche Zentrumspartei hatte ihren Vorschlag zurückgezogen. Die anderen Parteien hatte man gewaltsam von der politischen Willensbildung ausgeschlossen. Nach dem Verhältnis der diesen beiden Wahlvorschlägen bei der am 05.03.1933 vorgenommenen Reichstagswahl zugefallenen Stimmen entfielen im Stadtparlament auf die NSDAP 14 Sitze und auf den Kampfblock drei. Es wählte auch die Stadträte neu: die Herren Schünemann, Denecke, Most und Schlimme. Beruhte die Zusammensetzung der Stadtverordneten schon auf keiner Wahl, so wurden in Zukunft ausscheidende Stadträte und Verordnete durch Entscheidung des Bürgermeisters einfach ergänzt. Bürgermeister Dr. Velke, der im Sommer 1925 für die Dauer von 12 Jahren erneut gewählt worden war - diese Wahl war wegen der neuen Städteordnung erforderlich geworden -, reichte im Oktober 1933 aus „dienstlichen Erwägungen“ ein Gesuch um Versetzung in den Ruhestand ein. In der ersten Stadtverordnetenversammlung nach der „Machtübernahme“ vom Januar 1933 am 27.04.1933 hatte sich Dr. Velke in einer Erklärung noch voll hinter die nationale Regierung Bestellt. Dem Bericht des Kreisblattes nach erklärte er oder mußte er dazu erklären, daß ihm nunmehr Gelegenheit gegeben sei, nur mit Männern der Tat und Männern nationalen Gesetzes zusammenzuarbeiten, deren politisch-wirtschaftliches Programm Gewähr dafür bietet, daß ein Wendepunkt in der Kommunalverwaltung und damit in der Geschichte der Stadt eintrete. Gchol-fen hat es ihm nichts, er sei, wie sich in der Sitzung vom 17.10.1933 anläßlich der Beratung über das Entlassungsgesuch ein Stadtverordneter ausdrückte, weder rechts noch links, weder beim „Stahlhelm“ noch beim „Reichsbanner“, und eine klare Haltung sei bei diesem Man in keiner Form hervorgetreten. Einer der vier Stadträte sprach weiter davon, daß sich ein gedeihliches Zusammenarbeiten des Rates der Stadt mit Dr. Velke in der Zeit nach der nationalsozialistischen Revolution als nicht möglich erwiesen habe. So habe er, als man übereingekommen sei, den Stadtsvndikus Wendt im Wege eines Verfahrens aus dem städtischen Dienst zu entlassen, jenem trotzdem ein Zeugnis ausgestellt und darin dessen Eignung und Befähigung während seiner Dienstzeit im schönsten Lichte erscheinen lassen. Ein anderer Stadtrat argumentierte, daß mit der Entlassung des Dr. Velke der Liberalismus aus dem Rathaus endgültig verschwinden werde. Das stimmte sicherlich und wurde damals positiv gesehen. Dem Gesuch des Bürgermeisters um Versetzung in den Ruhestand wurde einstimmig stattge-geben. Er wurde bei einer jährlichen Pension von damals 8.204,88 Reichsmark einschließlich 960 Reichsmark Kinderzulage in den Ruhestand versetzt. Dr. Velke blieb in Helmstedt. Aus seiner Wohnung Roonstraße2) 1 (heute Dr.-Heinrich-Jasper-Straße) zog er um in die Parkstraße 2 und eröffnete dort eine Rechtsanwaltspraxis. Am 27.11.1952 starb er in Querenhorst während einer Jagd an einem Herzschlag. Dr. Velke stammte aus Velpke (er war dort am 09.12.1883 als Sohn eines Steinbruchbesitzers geboren). - Die Geschäfte des Bürgermeisters führten jetzt bis zum Januar 1935 die vier Stadträte, insbesondere der Zahnarzt Paul Denecke vom Kleinen Wall 19. Dann kam Bürgermeister Kurt Drechsler. Den Mitgliedern des Helmstedter Rates sind einige der hier gewürdigten Persönlichkeiten bei jeder Sitzung gegenwärtig. Sie sind in Porträts abgebildet in den Buntfenstern unseres Sit-zungssaals. Es sind dies von links nach rechts Johann Dietrich Lichtenstein, Adolf Hartwieg, Hildebert Guericke und Franz Schönemann.

2) Roon, Albrecht Theodor Emil, Graf von (1803- 1879) war preußischer Generalfeldmarschall, Kriegsminister und ab 1873 Ministerpräsident

Helmstedter Begräbnisplätze (S. 547–554)

Wenn in diesem Buch versucht wird, das Leben der Helmstedter in den vergangenen Jahrhunderten zu beschreiben, so sollen die Plätze nicht unerwähnt bleiben, an denen jeder, der hier gelebt hat, nach einem oft mühevollen Dasein seine letzte Ruhe gefunden hat.

Das älteste Denkmal dieser Art sind – vor den Toren der Stadt deutlich sichtbar – die Lübbensteine auf dem St. Annen- oder auch – 1501 erstmals so genannt – Corneliusberg. Namensgeber war demnach nicht der 1621 in Helmstedt verstorbene bekannte Professor Cornelius Martini, sondern wahrscheinlich der als Märtyrer in die Kirchengeschichte eingegangene Papst Cornelius, gestorben 1253, der Heilige für Hirten und Tiere. In unmittelbarer Nähe am Pfingstberg wurde in den 50er Jahren dieses Jahrhunderts dank der Aufmerksamkeit des Studienrates Siebers, der sich um die Aufhellung der vorgeschichtlichen Zeit im Bereich Helmstedt große Verdienste erworben hat, ein heidnischer Urnenfriedhof aus vor-, aber auch aus nachchristlicher Zeit (3. bis 5. Jahrhundert nach Christi Geburt) freigelegt. Gräber aus früherer Zeit wurden oftmals bei der Anlegung von Tagebauen durch die BKB gefunden.

Als man begann, feste Kirchen zu errichten, legte man um sie herum einen freien Platz an, auf dem die Toten ihre letzte Ruhestätte fanden. Sie waren somit der Kirche und den Gemeindemitgliedern, die bei ihren Kirchengängen an ihnen vorübergehen mussten, nah. So blieben die Lebenden mit den Toten eng verbunden.

Im Bereich der ummauerten Stadt Helmstedt gab es zwei Begräbnisplätze: den um St. Stephani und einen weiteren um St. Walpurgis. Der größere der beiden war der bei der Stephani-Kirche. Er wurde bereits im 17. Jahrhundert zu klein. 1702 heißt es, „dass für die Toten fast keine Stelle mehr übrig sei“. Deshalb wurde der Friedhof um den Organistengarten – das darauf befindliche Haus wurde abgerissen – zum Süden hin erweitert. Damit war das Problem nur vorübergehend gelöst, denn 1754 verlangte Herzog Carl, einen Gottesacker außerhalb der Stadt anzulegen. Die Stadt war nicht so dafür, sie verzögerte diese Angelegenheit. Deshalb ließ der Herzog 1770 schreiben, „dass diese Sache endlich einmal zustande komme“. Man solle die Begräbnisplätze für beide Gemeinden aus der Stadt herausverlegen. Schon 1755 waren vier Stellen dafür in Vorschlag gebracht worden: der am vormals Spießischen Hause gelegene Wallgarten (Magdeburger Straße), ein Gelände am Schöninger Wege, ein weiteres hinter dem sogenannten Lappenberg (heute Nord/LB) und schließlich das Tanzbleek an der heutigen Gustav-Steinbrecher-Straße.

Eine dieser Stellen, wahrscheinlich die am Lappenberg, war bis 1484 der Judenfriedhof gewesen. Er schied aus, denn „so hat es etwas Bedenkliches, einen Judenkirchhof für christliche Leichen zu nehmen“. Daß die Juden auch früher schon ihren Friedhof als „ewig“ angelegt hatten, störte offenbar nicht. Übrig blieb nach weiterer Prüfung der ca. zwei Morgen große Platz am Tanzbleek. Den bisherigen Kirchhof um St. Stephani wollte man planieren und dann mit Maulbeerbäumen bepflanzen. Die Blätter dieser Büsche sollten die wirtschaftliche Grundlage der vom Herzog gerade in jenen Jahren empfohlenen Seidenraupenzucht werden.

Aber auch gegen die Wahl des Tanzbleeks als Friedhof gab es Bedenken. Einmal würde der Wind aus dem Westen die Dünste in die Stadt hineintragen, zum anderen sei unter diesem Platz Braunkohle, die für das Schöninger Salzwerk benötigt werde. Schließlich müsse in jedem Fall eine Mauer um diesen Platz gezogen werden, was zusätzliche Kosten verursache, denn das Vieh würde gern die toten Körper aus der Erde wühlen bzw., dies trug Bürgermeister Lichtenstein 1754 aus Göttinger Erfahrung bei, sei eine Mauer deshalb nötig, „schon damit die Studiosi Medicini nicht die Cadavera ausgraben“, um dann an den Körpern die Anatomie studieren zu können.

Weil man sich nicht einigen konnte, blieb es dabei, die Plätze vor den beiden Kirchen St. Stephani und St. Walpurgis weiterhin als Begräbnisstätten zu nutzen. Den Bürgern war es sicherlich recht, hatten sie doch ihre toten Angehörigen weiterhin in unmittelbarer Nähe und harrten diese der Auferstehung im räumlichen und im sakralen Bereich der Kirche. Dennoch wurde 1758 schon von dem neuen Kirchhof auf dem Tanzbleek gesprochen. Es sollte aber noch genau 60 lahre dauern, bis er zum ersten Male benutzt wurde und der bisherige Stephani- und auch der Walpurgis-Kirchhof geschlossen wurden.

Die Begräbnisordnung für den neuen Platz am Tanzbleek datiert vom 3. Mai 1818. In ihr heißt es: „Höchster Bestimmung gemäß hört mit dem 30. Junius d. J. das Begraben sowohl auf dem St. Stephans- als Walpurgiskirchhofe auf. Auf dem neuen Kirchhofe werden alle Leichen in Reihe nebeneinander begraben.“

Wenn man auch schon 50 Jahre zuvor die Anschaffung eines besonderen Leichenwagens mit einem Verdeck erwogen hatte, so brauchte man ihn nun wegen der größeren Entfernung unbedingt. Es wurden gleich zwei angeschafft, wobei mit der Beerdigung auf dem neuen Friedhof die weitere Besonderheit, dass nämlich der Pfarrer die Leiche vom Wohnhaus aus begleiten und Bekannte und Schüler dabei singen durften (das sogenannte Hinsingen), endete. Allerdings, so die Satzung, falls es dennoch ausdrücklich verlangt werde, so könne dies, jedoch nur bis zum Stadttor, weiterhin erfolgen. Beerdigt wurde weiterhin aus den Häusern heraus, d. h., der Leichnam blieb dort bis zum Tage des Begräbnisses aufgebahrt.

Die bisherigen Begräbnisarten wurden auf vier Klassen reduziert. In der ersten Klasse wurde der Leichenwagen mit vier schwarz behängten Pferden bespannt. Der Wagen wurde mit einem Baldachin versehen, die beiden Kirchenglocken läuteten in drei Pulsen. Außerdem wurde des Verstorbenen an dem nächsten Sonntag in seiner Kirche gedacht.

Die Beerdigungen der zweiten Klasse erfolgten auf dem zweiten Leichenwagen, offenbar ohne Baldachin. Hier wurde in zwei Pulsen mit beiden Glocken geläutet, ansonsten war alles wie bei der ersten Klasse.

Auch bei einem Begräbnis dritter Klasse wurde der zweite Wagen benutzt, er war aber im Gegensatz zu den anderen Klassen nur mit zwei Pferden bespannt.

Bei der vierten Klasse wurde nur auf Verlangen geläutet und dann auch nur mit einer Glocke.

Im übrigen gab es verschiedene Beerdigungszeiten: Tote der ersten Klasse wurden morgens früh, die der zweiten etwas später, die der dritten und vierten mittags bzw. gegen Abend zur letzten Ruhe gebettet.

Die Beerdigungen für Bewohner aus dem Ostendorf erfolgten weiter auf dem Kirchhof St. Ludgeri. Hier bedurfte es wegen der Nähe des Platzes zu den Häusern keines Wagens.

Die Kosten einer Beerdigung betrugen laut einer Aufstellung von 1839 in der ersten Klasse ca. 70 bis 80 Taler einschließlich Sarg, in der zweiten 40 bis 50, in der dritten 20 bis 30 und in der vierten 10 bis 15. Wahrscheinlich entfiel bei den beiden letzten Klassen der Sarg, deshalb auch die Befürchtung, Tiere würden den Leichnam aus der Erde wühlen. In der Vorstadt Neumark waren die Kosten allerdings geringer, bei den Katholiken waren sie ganz unbedeutend. Sie bestanden dort hauptsächlich aus der Bewirtung der Träger. Träger waren Freunde, Bekannte, Nachbarn, bei verstorbenen Handwerksgesellen waren es stets die Nebengesellen.

Am 2. Juli 1818 fand auf dem neuen Friedhof (unserem heutigen „Alten Friedhof“ an der Gustav-Steinbrecher-Straße in der Nähe der Lademann-Realschule) die erste Beerdigung statt[4].

Mitte des vergangenen Jahrhunderts war dieser Platz leider schon wieder zu klein geworden. Er wurde 1848 zwar um vier Gartengrundstücke erweitert, aber 1872 wandte sich der Bürgerverein an den Magistrat und beantragte dringend eine Erweiterung des Platzes auf dem Tanzbleek. Der lehnte ab, da dies wegen der Lage und der unregelmäßigen Form nicht zweckmäßig sei. Beabsichtigt sei jedoch, einen Teil eines 60 Morgen großen und zum Kloster Ludgeri gehörenden Grundstücks an der Magdeburger Straße hinter der sogenannten Gennertschen Zuckerraffinerie zu erwerben. Dies geschah dann schon 1872/1873. Es wurden 10 Morgen angekauft. Am 9. September 1872 fand dort, auf unserem heutigen Stephani-Friedhof, die erste Beisetzung statt. Der alte Friedhof wurde um die Jahrhundertwende Park.

Bereits 1873 wurde auf dem Gelände ein sogenanntes Leichenhaus errichtet „zum Aufbewahren der Gerätschaften des Totengräbers, zur Niederlegung von armen Verunglückten sowie bei etwa ausbrechenden Epidemien als Aufbewahrungsort für Leichen bis zur Beerdigung“.

Sehr wahrscheinlich wurde für den Bau des Leichenhauses der von dem Kreisbaumeister Vibrans gezeichnete Riss zugrunde gelegt. Nach dieser Zeichnung war das Gebäude 8,16 m lang und 5,06 m breit, es hatte einen größeren Raum von ca. 26 m² und einen kleineren von 10 m² für die Geräte. Die Baukosten betrugen 570 Taler. Es stand am Platz des heutigen Blumenrondells, das man erreicht, wenn man den Friedhof durch die erste Pforte betritt. Sie stammt im übrigen aus dem Jahre 1888.

Das Leichenhaus diente auch der Aufbahrung der Verstorbenen, deren Angehörige in ihren Räumen so beschränkt waren, dass sie den Toten nicht „von den Überlebenden vollständig trennen können“. Gebracht wurden die Toten von den Angehörigen selbst oder vom Totengräber gewöhnlich nach 10:00 Uhr abends. Auf Wunsch hielt gegen Bezahlung der Totengräber für die Nacht vor dem Begräbnis die Totenwache. Wurde jemand ohne Totenschein in die Leichenhalle gebracht, so war eine Wache unabdingbar, bis der Tod bescheinigt werden konnte. Gerade in jenen Jahren hatte man viel von Scheintoten gelesen und gehört.

1913 wurde die neue Friedhofskapelle nach einem Entwurf des Professors Dr. Pfeiffer von der Technischen Hochschule Braunschweig gebaut. Die Alte war zu klein geworden, denn man war nun dazu übergegangen, nicht von den Häusern, sondern von der Kapelle aus die Beerdigung vorzunehmen. Als Ort der Trauerfeier erhielt sie einen kirchlichen Stil mit einem Türmchen mit Glocke. Die Kosten betrugen 26.064 Mark, sie überschritten den Kostenvoranschlag nur um 64 Mark.

Aus Anlass der Erbauung der neuen Kapelle erschien in der Helmstedter Zeitung die folgende Bekanntmachung:

„Die neu erbaute Kapelle auf dem St. Stephani Friedhofe ist fertiggestellt und wird hiermit allen Einwohnern der Stadt zur Benutzung übergeben. Zur Besichtigung ihrer Inneneinrichtung wird sie am Sonntag, dem 1. Juni, und am Sonntag, dem 8. Juni, von morgens 11:00 Uhr bis abends 6:00 Uhr geöffnet sein.
Helmstedt, den 29. Mai 1913
Der Stadtmagistrat Schönemann

Auch diese Kapelle existiert nicht mehr. Im März 1993 wurde sie abgebrochen, der Neubau im Herbst 1994 eingeweiht.

Der Friedhof wurde von Anfang an von der Kirche verwaltet. Während des letzten Krieges, im September 1941, übernahm ihn zwangsweise die Stadt. Am 1. April 1950 wurde er jedoch in die Verwaltung der Kirche zurückgegeben[4]), Der Grund und Boden gehörte aber weiterhin der Stadt. Grundlage der Entscheidung damals war das Gesetz über das Friedhofs- und Bestattungswesen des Landes Braunschweig vom 23. November 1927. Danach hatte eine Gemeinde die Möglichkeit, einen neuen, dann gemeindeeigenen Friedhof anzulegen, sofern der bisherige belegt war. Durch Vereinbarung mit der Kirchengemeinde konnte auch eine bestehende Begräbnisstätte ohne diese Voraussetzung in die kommunale Verwaltung übergehen.

An den Begräbnisplatz um die Stephani-Kirche erinnern heute noch die Grabplatten, die sich außen an dem Gebäude befinden. Schon bald nach der Schließung hatte man einen Teil des Kirchhofes an den Holzhändler Overlach verpachtet, der daraufhin sein Holz dort lagerte. Das alles zeugt von wenig Pietät gegenüber den Verstorbenen. Die Ehrfurcht vor den Gräbem war aber auch vorher nicht sehr verbreitet. Die Grabstelle des bedeutendsten Chirurgen des 18. Jahrhunderts, Professor Heister, der 1758 in Bornum verstorben war, war schon 1784 kaum auffindbar. Zwei berühmte italienische Wissenschaftler, Anatom Scarpa und Volta, nach dem die Maßeinheit der elektrischen Spannung, Volt, benannt wurde, besuchten Beireis in jenem Jahr und wollten auch die letzte Ruhestätte dieses großen Mediziners sehen. Erst Professor von Crell erinnerte sich der Grabstätte seines Großvaters. Irgendwo fand man dann auch den mit Moos überwachsenen Stein mit der schwer lesbaren Inschrift und damit die letzte Ruhestätte des für die Wissenschaft und für Helmstedt so bedeutenden Mannes[5]). Auch die Grabstelle des nicht minder berühmten Beireis ist unbekannt.

Besser erhalten sind die Erinnerungen an Personen, die den Vorzug hatten, innerhalb der Stephani-Kirche beerdigt zu werden. Wir sehen heute noch in der Kirche die verschiedenen Epitaphe, darunter z. B. das des berühmten Helmstedter Theologen Georg Calixt (Papenberg 21), während dagegen sein auf dem Gebiet der Jurisprudenz und der Medizin ebenso bekannter Kollege Hermann Conring (Ziegenmarkt 7) in der Dorfkirche Groß Twülpstedt – ihm gehörte dort das Gut – in einem Steinsarg seine ewige Ruhe gefunden hat.

Der Helmstedter Theologieprofessor Justus Christoph Boehmer (1670 bis 1732, in Helmstedt von 1698 bis 1727) hat in einem Druck die bis dahin bekannten Grabstätten festgehalten. In der Kirche St. Stephani befanden sich danach 1710 sehr viele Grabmäler, von denen heute noch 43 offenkundig nachgewiesen sind[6]). Auch in der Marienberger Kirche befanden und befinden sich heute noch einige Grabsteine, gegenüber Stephani jedoch weniger. Böhmer hat 25 aufgelistet. Wir finden das Epitaph der Frau des Amtmanns Köhler, verstorben 1711, gleich von an der Südseite, und in der Turmkapelle rechts das der Domina Catharina Ursula Cuno, Tochter eines Helmstedter Bürgermeisters, verstorben am 15. Oktober 1724. Das Epitaph entstammt der Werkstatt des Helmstedter Künstlers Michael Helwig, Kybitzstraße 25. In der linken Turmkapelle hat Hermann von der Hardt, Propst von 1698 bis zu seinem Tode 1746 und zugleich Professor an der Universität, die letzte Ruhe gefunden. An weitere Begräbnisse in alter Zeit erinnern die Epitaphe im Kreuzgang, und bis in unsere Zeit hinein wird für die Klosterbewohner der Innenhof als Begräbnisstätte genutzt. Für St. Walpurgis sind auch über 1710 hinaus insgesamt 28 Begräbnisse in der Kirche, zum Teil in einem Gewölbe, festgestellt.

Aber nicht immer sicherte das Begräbnis in einer Kirche die Erinnerung auf ewig. In der Collegienkirche am Markt/Ecke Neumärker Straße haben mindestens 35 Beisetzungen stattgefunden. Studenten, Professoren wie auch deren Angehörige liegen dort begraben. Die erste Beerdigung fand 1705, die letzte am 24. April 1808 statt. Der Universitätsquästor Ludwig Julius Urban Franckenfeld wurde am 30. Mai 1776 in einem Gewölbe in der Universitätskirche beigesetzt - NSAW 1 Kb 609, S. 464. Mit Schließung der Universität verlor diese Kirche ihre eigentliche Aufgabe. Die Orgel soll 1810 in die Kirche St. Marienberg, das Gestühl in das Juleum und die Glocke in das Landesmuseum nach Braunschweig gekommen sein. Die Gruft mit den 35 Helmstedter Universitätsangehörigen wurde zugeworfen. Aus einer Akte aus dem vorigen Jahrhundert konnte ich ersehen, dass sich jemand darüber beschwerte, dass Arbeiter sich gegenseitig mit den Schädeln der dort Bestatteten bewarfen.

Der größte Friedhof außerhalb der eigentlichen Stadtmauern war der der Neumark um Kirche und Kloster St. Marienberg. Noch vor einigen Jahrzehnten konnte man dort einige Grabstellen an den Eisenkreuzen erkennen. Erhalten geblieben ist nur noch das der Christiane Louise Weigel am Eingang des Kirchhofs. Das Kreuz ist ziemlich verwittert, der Name ist noch lesbar, das Todesjahr, 1864, ist nur noch aus den Akten zu ermitteln. Auf der Rückseite kann man den Satz: „Sanft ruhe ihre Asche“ gerade noch entziffern.

Dagegen sind von unserem „Alten Friedhof“ an der Gustav-Steinbrecher-Straße sämtliche Grabmonumente verschwunden. Noch im letzten Weltkrieg erinnerte mancher Stein an die eigentliche Nutzung dieser Anlage. Mit dem Einzug der Amerikaner wurde der „Alte Friedhof“ Abstell- und Übungsplatz für Panzer und Lkw. Er wurde uns in einem verwüsteten Zustand zurückgegeben. Seitdem gibt es dort keine Erinnerung mehr an die Toten des vorigen Jahrhunderts.

1871 war der Friedhof um die Marienberger Kirche nahezu belegt, obwohl man ihn 1847 noch einmal hatte erweitern können. Es kam 1872 zu einem Ankauf von zwei Morgen Land am Pastorenweg „Auf der Klappe“. 1873 gab es dort die erste Beerdigung, auch die erste Leichenhalle wurde in jenem Jahr für 215 Taler errichtet. 1896 kaufte die Stadt weitere vier Morgen, nunmehr rechts vom Pastorenweg an, obwohl Probebohrungen ergeben hatten, dass in den Gruben Wasser stand. 1929 hatte die alte Friedhofskapelle ausgedient, eine neue und heute noch bestehende wurde gebaut[7]).

Der Friedhof der katholischen St.-Ludgeri-Gemeinde befand sich ebenfalls unmittelbar an der Kirche. Hier wurde bis 1838 beerdigt. Damals zählte die Gemeinde etwa 250 Seelen, heute sind es 4.000. Dann wich man auf ein Gartengrundstück Ecke Magdeburger Tor/Harbker Weg aus. Am 20. Mai 1838 war dort die erste Beerdigung. 1888 war dieser Friedhof nahezu belegt. Zunächst beabsichtigte man deshalb, das Gelände zwischen dem Magdeburger Tor und dem Tangermühlenweg gegenüber dem heutigen Arbeitsamt anzukaufen. Schließlich entschied man sich für ein Gelände unmittelbar am Stephani-Friedhof. Der katholischen Kirchengemeinde wurde deshalb eine Fläche von einem Morgen dort überlassen, wo sich heute noch ihr Friedhof befindet. Auf der alten Stätte am Harbker Weg befindet sich heute ein katholischer Kindergarten.

Ein weiterer, aber schon seit 100 Jahren nicht mehr benutzter Friedhof befand sich an der heutigen Juliusstraße auf dem freien Gelände zum Batteriewall hin. Er diente den Bewohnern des Georgienhofes als Begräbnisstelle. Die vielen Helmstedtern noch unter dem Namen Jürgenhof bekannten Gebäude wurden im Dezember 1968 abgerissen. Sie standen an der Südseite des Harsleber Tores. Ursprünglich war dieser Hof ein Spital, in dem Aussätzige, also Menschen mit einer ansteckenden Krankheit lebten. Zu dem Bereich gehörte auch die Georgskapelle Neumärker Straße/Juliusstraße (heute Juweliergeschäft).

Der Hof wurde im 18. Jahrhundert der zur Stadt gehörenden Armenverwaltung übergeben. Die ihm weiterhin zustehenden Einkünfte, wie z. B. Zinsen aus Kapitalien und Pachtgelder, kamen damit in die Armenkasse. Nachdem es kein Hospital mehr war, wurden die Wohnungen an Familien auf Lebenszeit gegen ein geringes Entgelt – zuletzt 100 Taler – vermietet.

Diese sogenannten Hospitaliten hatten das Recht, im Garten des Hospitals beerdigt zu werden. Das war der im vorstehenden Absatz genannte Friedhof. Mitte des vorigen Jahrhunderts wurden die Wohnungen ohne Sonderrechte vermietet. Aber auch diese Mieter wollten nicht auf Marienberg beerdigt werden. Dem schloss sich der dortige Pfarrer du Roi an. Der Magistrat der Stadt widersprach jedoch diesem Begehren, das Konsistorium schloss sich dem durch Entscheidung vom 20. August 1861 an. So war diese Begräbnisstelle nur noch für die letzten drei Hospitaliten geöffnet. Mit deren Ableben konnte sie endgültig geschlossen werden.

Kommen wir zum vorletzten Begräbnisplatz: dem der Juden in Helmstedt.

Im Mittelalter beerdigten die Juden ihre Angehörigen in der Nähe des Lappenberges (auf dem Gelände der heutigen Post und Nord/LB). Mit dem erkauften Abzug der Glaubensjuden, die letzte Familie verließ 1485 Helmstedt, hatte dieser Friedhof keine Bedeutung mehr. Er verfiel. Erst in der Franzosenzeit, Anfang des vorigen Jahrhunderts, durften sich Juden wieder in Helmstedt ansiedeln. So gab es 1812 eine israelitische Gemeinde. Deren Vorsteher, der Geldwechsler Moritz Lehmann, wandte sich an den Magistrat und bat um Überlassung einer eigenen Begräbnisstätte am sogenannten Schwarzen Berge an der heutigen Emmerstedter Straße. Wahrscheinlich wurde dieser Vorschlag nach Absprache mit der Stadt gemacht, denn der Platz auf dem Gelände der heutigen Hellac lag weit draußen und bestand nur aus Sand und Heide. Die jüdische Gemeinde erhielt 1813 diese Stelle zugewiesen. Von dieser Zeit an fanden dort auch Juden aus der Umgebung ihre letzte Ruhe, so z. B. 1821 ein Kind aus Weferlingen, weil es in diesem Ort keinen jüdischen Friedhof gab.

1873 will die jüdische Gemeinde ihren Platz einfriedigen. Ihr Vorsteher, der Kaufmann Friede, Papenberg 1, erbittet von der Stadt 400 Taler als Zuschuss für den Bau einer Mauer. Es stellt sich aber heraus, dass diese zu teuer wäre. Man verhandelt deshalb wegen eines anderen Platzes, der von vornherein entsprechend geschützt und der auch so beschaffen ist, dass zum Schmücken der Gräber Blumen mit Erfolg angepflanzt werden können. So bekommt die jüdische Gemeinde an der Magdeburger Straße einen neuen Friedhof, auf dem 1892 mit dem Begräbnis des Herrn Friede die erste Beerdigung stattfindet.

Was aber sollte mit dem alten Friedhof am Schwarzen Berge werden? Der Vorsteher der israelitischen Gemeinde war bereit, ihn der Stadt zu überlassen. Das aber stieß auf den Protest des Landesrabbiners Dr. Rulf aus Braunschweig, denn die Veräußerung eines jüdischen Begräbnisplatzes sei durch Gesetz und Herkommen streng untersagt. Der Rabbi verwies auf die Stätten, die über Jahrhunderte hinaus, so z. B. der alte Friedhof in Prag, der in Berlin sogar an einer verkehrsreichen Straße, erhalten geblieben sind und weiter erhalten werden. Er hätte auch den in Worms nennen können.

So wurde über den nicht belegten und damit allerdings auch größten Teil des ca. zwei Morgen großen Geländes verhandelt. Interessiert am Erwerb war die Helmstedter Glas- und Flaschenfabrik, denn der verlassene jüdische Friedhof lag unmittelbar hinter ihrer Fabrikationsstätte. Das Unternehmen brauchte Sand zur Herstellung seiner Produkte. Die Verkaufsverhandlungen wurden bald abgebrochen. 1905 wurden sie erneut aufgenommen. Gesprochen werden konnte aber nur noch mit dem Dr. Rulf aus Braunschweig, denn um diese Zeit gab es eine jüdische Gemeinde in Helmstedt nicht mehr. Nun konnte man aber den genutzten Teil des Friedhofes nicht mehr erkennen, denn inzwischen waren alle Gräber verfallen und von der Natur eingeebnet. Man ließ folglich die Angelegenheit auf sich beruhen.

Es kam der Erste Weltkrieg. Die Produktion – auch von Glas – hatte gegenüber der Pietät Vorrang. Die Glashütte beutete das Gelände einfach aus. Der Friedhof verschwand. 1938 wurde die Sache wieder aufgegriffen. Eine jüdische Gemeinde gab es in Helmstedt weiterhin nicht. Das Grundstück „Am Schinderkamp“ - in dieser Flur lag der Friedhof - wurde öffentlich aufgeboten und schließlich die Stadt Helmstedt im Grundbuch als Eigentümerin eingetragen. Sehr wahrscheinlich gehört es heute noch der Stadt, denn 1943 erging die Verfügung, dass, da das Volkswagenwerk wegen des reichen Sandvorkommens Wert auf diese Grundstücke legt, es nicht anderweitig, allenfalls nur an dieses Unternehmen verkauft werden dürfe.

Auch um die Walpurgiskirche herum wurde beerdigt. Nach Paul Jonas Meier besaß die Kirche die Taufgerechtigkeit „trotz des in ihr befindlichen Taufsteins nicht, dagegen besaß sie noch im XVIII. Jahrh. Begräbnisrecht“[8]). Äußerlich erkennbar ist dies durch den großen Grasplatz um die Kirche herum und durch den an der Außenwand (zur Walpurgisstraße hin) angebrachten Grabstein der Marie Catharine Cherubim geb. Calixt, gestorben am 18. Dezember 1706, Ehefrau des Zweiten Bürgermeisters Martin Albert Cherubim. Vor diesem Epitaph liegen weiter zwei Steinsärge bzw. deren Abdeckungen.

Aber auch innerhalb der Kirche befinden sich Gräber. Robert Schaper hat in einer privaten Aufzeichnung allein 28 aufgelistet. Nicht dort, aber auf dem eigentlichen Kirchhof kam auch mancher zur letzten Ruhe, der unverschuldet tödliches Opfer einer strafbaren Handlung geworden war. So wurde am 1. Mai 1636 Christoph Müller auf dem Walpurgis-Kirchhof begraben. Ihn hatten, es war im Dreißigjährigen Krieg, „zwei Soldaten gehauen und gestochen, das er also bald tot bleiben und folgend dienstags am 3. Mai auf St. Walpurgis Kirchof begraben“ (so das Kirchenbuch). Am 9. Februar 1644 wurde dort ein Henning auf dem Löwenbleek in der Neumark (heute Braunschweiger Straße 32, Herberge zur Heimat) so auf den Kopf geschlagen, dass er tödlich verletzt wurde. Wenige Wochen später wurde vor dem „Lüderschen Thor“ (Ludgeritor) Henning Kiene erschlagen und ebenfalls auf St. Walpurgis bestattet. Ein Jahr später war es jemand, der sich „bei dem brauen im heißen Wasser verbrannt“ hatte. Am 25. Februar 1654 wurde ein Kind begraben „bei den alten Fleischscharren, des morgens, funden worden, ist gewesen, eben als es vom Mutterleibe kommen, … von der Rabenmutter hat man nichts erfahren können.“ 1657 brachte eine Mutter ihr nichteheliches Kind dadurch um, dass sie „dem Kinde mit dem Daumen die Kehle eingedrückt“. Die Mutter wurde im Nordertorteich ersäuft und danach anatomiert, das Kind auf St.-Walpurgis beerdigt.

Auch Selbstmörder fanden dort ihre letzte Ruhe, so die Dienstmagd Margaretha. Sie war am 17. Oktober 1674 um 5:00 Uhr morgens in einen Brunnen gesprungen und hatte sich so das Leben genommen. Ihre letzte Ruhe fand sie auf Walpurgis „wobei ein wenig geläutet und gesungen wurde, (aber ohne Beisein eines Predigers)“. „Sine lux sine crux“ (ohne Licht, also bei Dunkelheit, oder ohne Kerzen, ohne Kreuz) wurde am 5. Februar 1652 G. Beseken, Verwalter des Klosters „Unserer Lieben Frauen auf dem Berge“ (Marienberg) „bei der Feldvogtei, außerhalb des Kirchhofes an der Mauer“ beerdigt. Er hatte sich vier Tage vorher in seiner Kammer erschossen. Die Feldvogtei war im Hause Braunschweiger Tor Nr. 4. Es zeigt heute noch über dem Eingang mit dem Pferd das sogenannte kleine herzoglich braunschweigische Wappen des Fürstentums (siehe dazu das Kapitel „Das Helmstedter Stadtwappen“).

Ebenfalls ohne Sang und Klang wurde eine Bedienstete der Universitätsapotheke am 26. Oktober 1679 an der Mauer auf dem St.-Walpurgis-Kirchhof beigesetzt, sie hatte „das Unmuth Ratzenpulver zu sich genommen“ (Rattenpulver). Dass es in diesen bedauerlichen Fällen auch anders gehen konnte, zeigt die Eintragung unter dem 5. März 1697. Die Ehefrau des Daniel Kleiberg hatte ebenfalls Rattenpulver eingenommen und war drei Tage später daran gestorben. „Ist dennoch auf gnädigste Verordnung des Geh. Fürstlich. Consist. auf St. Stephani-Kirchhof nahe der Stadtmauer, bei der Kalkkuhle begraben.“ Beim Leichenbegängnis wurde gesungen: „Erbarm Dich mein“, und in der Kirche wurde eine Trauerpredigt gehalten, die mit dem Segen geschlossen wurde.

Trösten wir uns damit, dass vor Gott alle Menschen gleich sind und dass er auch den Sündern, denen die Kirche auf ihrem letzten Wege den Beistand verweigern zu müssen glaubte, seine Gnade erwiesen haben wird.

Beenden wir dieses von viel Leid handelnde Kapitel mit einem Eintrag in dem evangelischen Kirchenbuch vom Juli 1793: „auf einem Montage ist unerfahrener weise der Pater-Kellner N.N. vom Closter St. Ludgeri des Morgens um 5:00 Uhr, in dem großen Graß Garten eben berührten Closters, auf den Kopf in einen Graben gestürzt, und hat auf diese Art elend sein Leben verloren.“ N.N. heißt, dass der (eigentliche) Name dem Kirchenbuchführer unbekannt geblieben ist.

Einzelnachweise

  1. Arnold Rabbow: Braunschweigisches Wappenbuch – Die Wappen der Gemeinden und Ortsteile in den Stadt- und Landkreisen Braunschweig, Gandersheim, Gifhorn, Goslar, Helmstedt, Peine, Salzgitter, Wolfenbüttel, Wolfsburg. Braunschweig 1977, S. 59.
  2. Braunschweigisches Jahrbuch. Chronik des Braunschweigischen Geschichtsvereins von Mai 1951 bis März 1952. Band 33. Braunschweig 1952, S. 162.
  3. Wilhelm Schrader: Helmstedter Ratsgeschlechter im Helmstedter Kreisblatt Mai – Juli 1951
  4. a b Rudolf Kleinert: Friedhof und Bestattung in Helmstedt. Helmstedt 1976, S. 5.
  5. Artur Brüggemann: Rund um den Juleumsturm. 2. Auflage. Helmstedt 1983, S. 86.
  6. Hans Adolf Schultz: Die Grabmale in braunschweigischen Kirchen – St. Stephani-Kirche in Helmstedt. In: Braunschweigische Heimat. Band 49, 1963, S. 100–108.
  7. Rudolf Kleinert: Friedhof und Bestattung in Helmstedt. Helmstedt 1976, S. 11–12.
  8. Paul Jonas Meier: Die Bau- und Kunstdenkmäler des Landkreises Helmstedt. Wolfenbüttel 1896, S. 75.