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Liste der Landesstraßen im Landkreis Helmstedt
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Landesstraßen sind Straßen, deren Baulast im Regelfall das jeweilige Bundesland zu tragen hat. Es handelt es sich dabei um Straßen, deren Einzugsbereich über das Gebiet eines Landkreises bzw. einer kreisfreien Stadt hinausgeht. Eine Landesstraße ist damit niederwertiger als eine Bundesstraße, aber höherwertiger als eine Kreisstraße; die Einstufung als Landesstraße geschieht durch Widmung.
Landesstraßen werden mit ‚L‘ und einer Nummer (gegebenenfalls mit Zusatz) bezeichnet (z. B. L 1234).
Landesstraße im Landkreis Helmstedt
- Landesstraße 290
- Landesstraße 294
- Landesstraße 297
- Landesstraße 626
- Landesstraße 640
- Landesstraße 641
- Landesstraße 642
- Landesstraße 644
- Landesstraße 651
- Landesstraße 652