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Liste der Landesstraßen im Landkreis Helmstedt: Unterschied zwischen den Versionen
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'''Landesstraßen''' sind Straßen, deren Baulast im Regelfall das jeweilige Bundesland zu tragen hat. Es handelt es sich dabei um Straßen, deren Einzugsbereich über das Gebiet eines Landkreises bzw. einer kreisfreien Stadt hinausgeht. Eine Landesstraße ist damit niederwertiger als eine [[Bundesstraße]], aber höherwertiger als eine [[Kreisstraße]]; die Einstufung als Landesstraße geschieht durch Widmung. | '''Landesstraßen''' sind Straßen, deren Baulast im Regelfall das jeweilige Bundesland zu tragen hat. Es handelt es sich dabei um Straßen, deren Einzugsbereich über das Gebiet eines Landkreises bzw. einer kreisfreien Stadt hinausgeht. Eine Landesstraße ist damit niederwertiger als eine [[Liste der Bundesstraßen im Landkreis Helmstedt|Bundesstraße]], aber höherwertiger als eine [[Liste der Kreisstraßen im Landkreis Helmstedt|Kreisstraße]]; die Einstufung als Landesstraße geschieht durch Widmung. | ||
Landesstraßen werden mit ‚L‘ und einer Nummer (gegebenenfalls mit Zusatz) bezeichnet (z. B. L 1234). | Landesstraßen werden mit ‚L‘ und einer Nummer (gegebenenfalls mit Zusatz) bezeichnet (z. B. L 1234). |
Version vom 19. März 2011, 13:15 Uhr
Landesstraßen sind Straßen, deren Baulast im Regelfall das jeweilige Bundesland zu tragen hat. Es handelt es sich dabei um Straßen, deren Einzugsbereich über das Gebiet eines Landkreises bzw. einer kreisfreien Stadt hinausgeht. Eine Landesstraße ist damit niederwertiger als eine Bundesstraße, aber höherwertiger als eine Kreisstraße; die Einstufung als Landesstraße geschieht durch Widmung.
Landesstraßen werden mit ‚L‘ und einer Nummer (gegebenenfalls mit Zusatz) bezeichnet (z. B. L 1234).