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Johann Joachim Dietrich Lichtenstein

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Johann Joachim Dietrich Lichtenstein (* 17. Juli 1706 in Aurich; † 23. Januar 1773 in Braunschweig) war von 1744 bis 1773 Bürgermeister von Helmstedt.

Leben

Lichtenstein wurde am 17. Juli 1706 in Aurich geboren. Sein Großvater war Rabbiner, er selbst war christlich getaufter Jude. Er studierte in Helmstedt, war anschließend Hauslehrer in Wolfenbüttel und dann „Beamter“ in der herzoglichen Regierung. Lichtenstein war drei mal verheiratet, doch seine ersten beiden Ehefrauen verstarben vor ihm. Der ersten Ehe entstammt der Sohn Georg Rudolf Lichtenstein (* 1745 in Helmstedt, † 1807 in Braunschweig). Lichtenstein hatte das Amt des Bürgermeisters bis zu seinem Tode am 23. Januar 1773 inne. Er war der erste von Herzog Karl I. von Braunschweig-Wolfenbüttel benannte Inhaber dieses Amtes. Neben ihm ernannte der Herzog einen 2. Bürgermeister, der gleichzeitig Kämmerer war und einen 3. Bürgermeister, der das Amt des Syndikus inne hatte. Lichtenstein vetrat die Stadt im Landtag und war am Hofgericht in Wolfenbüttel tätig. Er hat bedeutende juristische und historische Schriften verfasst und einige Urkunden des Helmstedter Stadtarchivs aus dem Lateinischen ins Deutsche übersetzt. Lichtensteins Nachfolger wurde Eberhard Johann Ludwig Cellarius.[1][2]

Trivia

Den Mitgliedern des Rates der Stadt Helmstedt sind bis heute einige der ehemaligen Helmstedter Stadtoberhäupter bei jeder Sitzung gegenwärtig. Sie sind in Portraits in den Buntfenstern des Helmstedter Rathauses abgebildet. Im Einzelnen sind dies Johann Joachim Dietrich Lichtenstein, Adolph Hartwieg, Hildebert Guericke sowie Franz Schönemann.[3]

Einzelnachweise

  1. Hans-Ehrhard Müller: Helmstedt – die Geschichte einer deutschen Stadt. 2. Auflage. 2004, S. 524–252.
  2. Melsene Johansen: Broschüre 100 Jahre Helmstedter Rathaus, Seite 11–12, 2006.
  3. Hans-Ehrhard Müller: Helmstedt – die Geschichte einer deutschen Stadt. 2. Auflage. 2004, S. 530.