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Das '''Helmstedter Abkommen''' regelte vom 11. Mai [[1949]], also nach der Berlin-Blockade, bis zum Abschluss | Das '''Helmstedter Abkommen''' regelte vom 11. Mai [[1949]], also nach der Berlin-Blockade, bis zum Abschluss des ''Transitabkommens'' am 17. Dezember [[1971]] und des ''Vertrages über den Reise- und Besucherverkehr'' am 20. Dezember [[1971]] den Eisenbahnverkehr von und nach Berlin und in die damalige sowjetische Besatzungszone bzw. die spätere DDR. | ||
== Geschichte == | == Geschichte == | ||
Das Ende der Blockade West-Berlins wurde am 4. März 1949 mit dem New Yorker Viermächteabkommen vereinbart. Die Beschränkungen im Berlin-Verkehr wurden durch den Oberbefehlshaber der sowjetischen Besatzungsmacht mit dem Befehl Nr. 56 vom 9. Mai 1949 aufgehoben. Etwa zum selben Zeitpunkt nahmen die Generaldirektion der Deutschen Reichsbahn (DR) in Berlin und die Hauptverwaltung in Offenbach Kontakt auf (Die Deutsche Bundesbahn | Das Ende der Blockade West-Berlins wurde am 4. März 1949 mit dem New Yorker Viermächteabkommen vereinbart. Die Beschränkungen im Berlin-Verkehr wurden durch den Oberbefehlshaber der sowjetischen Besatzungsmacht mit dem Befehl Nr. 56 vom 9. Mai 1949 aufgehoben. Etwa zum selben Zeitpunkt nahmen die Generaldirektion der Deutschen Reichsbahn (DR) in Berlin und die Hauptverwaltung in Offenbach Kontakt auf (Die Deutsche Bundesbahn - DB - gab es erst etwas später nach Gründung der Bundesrepunlik Deutschland). Sie vereinbarten fernschriftlich die Einzelheiten für die bevorstehende Wiederaufnahme des Zugverkehrs über die Zonengrenze ab 12. Mai 1949. Für den 11. Mai wurde eine abschließende Besprechung in [[Helmstedt]] vereinbart. Der Verkehr wurde schließlich am 12. Mai wieder aufgenommen. Das Protokoll dieser Besprechung bildete als ''Helmstedter Abkommen'' die Grundlage für die künftige Entwicklung des Interzonenverkehrs.<ref name ="Interzonenzüge Eisenbahnverkehr im geteilten Deutschland">Peter Bock: Interzonenzüge - Eisenbahnverkehr im geteilten Deutschland, GeraMond Verlag, München 1998</ref> | ||
== Einzelnachweise == | == Einzelnachweise == |
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