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Brenntag: Unterschied zwischen den Versionen

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196 Bytes hinzugefügt ,  6. März 2013
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Sofern sich zu den festgesetzten Brenntagen eine Inversionswetterlage (Rauch kann nicht in die oberen Luftschichten entweichen) oder Regen einstellen sollte, ist das Verbrennen untersagt. Sollte sich der Eintritt einer derartigen Wetterlage rechtzeitig vorher abzeichnen, wird kurzfristig durch eine Pressemitteilung ein Ersatztermin festgelegt.
Sofern sich zu den festgesetzten Brenntagen eine Inversionswetterlage (Rauch kann nicht in die oberen Luftschichten entweichen) oder Regen einstellen sollte, ist das Verbrennen untersagt. Sollte sich der Eintritt einer derartigen Wetterlage rechtzeitig vorher abzeichnen, wird kurzfristig durch eine Pressemitteilung ein Ersatztermin festgelegt.
== Brenntage 2013 ==
An den Brenntagen darf in der Zeit Zeit von 12:00-19:00 Uhr verbrannt werden; im Jahr 2012 ist dies an folgenden Terminen:
* Freitag, 22. März 2013
* Samstag, 4. April 2013


== Brenntage 2012 ==
== Brenntage 2012 ==
An den Brenntagen darf in der Zeit Zeit von 12:00-19:00 Uhr verbrannt werden; im Jahr 2012 ist dies an folgenden Terminen:
An den Brenntagen darf in der Zeit Zeit von 12:00-19:00 Uhr verbrannt werden; im Jahr 2012 war dies an folgenden Terminen:
* Freitag, 23. März 2012
* Freitag, 23. März 2012
* Samstag, 31. März 2012
* Samstag, 31. März 2012

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