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Das Ende der Blockade West-Berlins wurde vom 4. März 1949 mit dem New Yorker Viermächteabkommen vereinbart. Die Beschränkungen im Berlin-Verkehr wurden durch den Oberbefehlshaber der sowjetischen Besatzungsmacht mit dem Befehl Nr. 56 vom 9. Mai 1949 aufgehoben. | Das Ende der Blockade West-Berlins wurde vom 4. März 1949 mit dem New Yorker Viermächteabkommen vereinbart. Die Beschränkungen im Berlin-Verkehr wurden durch den Oberbefehlshaber der sowjetischen Besatzungsmacht mit dem Befehl Nr. 56 vom 9. Mai 1949 aufgehoben. | ||
Etwa zum selben Zeitpunkt nahmen die Generaldirektion der Deutschen Reichsbahn (DR) in Berlin und die Hauptverwaltung in Offenbach Kontakt auf. (Die Deutsche Bundesbahn gab es erst ab 1949.) Sie vereinbarten fernschriftlich die Einzelheiten für die bevorstehende Wiederaufnahme des Zugverkehrs über die Zonengrenze ab 12. Mai 1949. Für den 11. Mai wurde eine abschließende Besprechung in Helmstedt vereinbart. | Etwa zum selben Zeitpunkt nahmen die Generaldirektion der Deutschen Reichsbahn (DR) in Berlin und die Hauptverwaltung in Offenbach Kontakt auf. (Die Deutsche Bundesbahn (DB) gab es erst ab 1949.) Sie vereinbarten fernschriftlich die Einzelheiten für die bevorstehende Wiederaufnahme des Zugverkehrs über die Zonengrenze ab 12. Mai 1949. Für den 11. Mai wurde eine abschließende Besprechung in Helmstedt vereinbart. | ||
Der Verkehr wurde schließlich am 12. Mai wieder aufgenommen. | Der Verkehr wurde schließlich am 12. Mai wieder aufgenommen. |
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