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Brenntag

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Der Brenntag in Helmstedt ist ein von der Stadt Helmstedt anberaumter Tag, an dem pflanzliche Abfälle, die ausschließlich aus Pflanzen und Pflanzenteilen bestehen und im Rahmen der Unterhaltung und Bewirtschaftung bewachsener Flächen anfallen, verbrannt werden dürfen. Das Feuer ist dabei ständig unter Kontrolle zu halten. Gefahr bringender Funkenflug, erhebliche Rauchentwicklung und damit verbundene Beeinträchtigungen der Nachbarschaft und der Verkehrssicherheit sind zu vermeiden.

Sofern sich zu den festgesetzten Brenntagen eine Inversionswetterlage (Rauch kann nicht in die oberen Luftschichten entweichen) oder Regen einstellen sollte, ist das Verbrennen untersagt. Sollte sich der Eintritt einer derartigen Wetterlage rechtzeitig vorher abzeichnen, wird kurzfristig durch eine Pressemitteilung ein Ersatztermin festgelegt.

Brenntage 2011

An den Brenntagen darf in der Zeit Zeit von 12:00-19:00 Uhr verbrannt werden; im Jahr 2011 ist dies an folgenden Terminen:

  • Freitag, 18. März 2010
  • Samstag, 26. März 2010
  • Freitag, 7. Oktober 2010
  • Samstag, 15. Oktober 2010

Brenntage 2010

An den Brenntagen darf in der Zeit Zeit von 12:00-19:00 Uhr verbrannt werden; im Jahr 2010 ist dies an folgenden Terminen:

  • Samstag, 20. März 2010
  • Freitag, 26. März 2010
  • Freitag, 8. Oktober 2010
  • Samstag, 16. Oktober 2010

Brenntage 2009

An den Brenntagen darf in der Zeit Zeit von 12:00-19:00 Uhr verbrannt werden; im Jahr 2009 war dies an folgenden Terminen:

  • Freitag, 03. April 2009
  • Freitag, 17. April 2009
  • Freitag, 18. September 2009
  • Samstag, 10. Oktober 2009

Brenntage 2008

An den Brenntagen darf in der Zeit Zeit von 12:00-19:00 Uhr verbrannt werden; im Jahr 2008 war dies an folgenden Terminen:

  • Freitag, 28. März 2008
  • Samstag, 19. April 2008
  • Freitag, 19. September 2008
  • Samstag, 11. Oktober 2008

Beschwerden

Sofern Bürger an den Brenntagen eine außergewöhnliche Rauchentwicklung feststellen, kann dies unter der Telefon-Nummer 05351 17-1010 der Beschwerdestelle im Vorzimmer des Bürgermeisters gemeldet werden.