Helmstedter Abkommen
Das Helmstedter Abkommen vom 11.5.1949 regelte nach der Berlin-Blockade den Eisenbahnverkehr von und nach Berlin.
Geschichte
Mit dem New Yorker Viermächteabkommen vom 4. März 1949 wurde das Ende der Blockade West-Berlins vereinbart. Der Oberbefehlshaber der sowjetischen Besatzungsmacht hob mit dem Befehl Nr. 56 vom 9. Mai 1949 die Beschränkungen im Berlin-Verkehr auf.
Zum gleichen Zeitpunkt nahmen die Generaldirektion der Deutschen Reichsbahn in Berlin und die Hauptverwaltung in Offenbach Kontakt auf und tauschten fernschriftlich die Einzelheiten für die bevorstehende Wiederaufnahme des Zugverkehrs über die Zonengrenze ab 12. Mai 1949 aus Für den 11. Mai war in Helmstedt eine abschließende Besprechung aberaumt worden.
Der Verkehr wurdee am 12. Mai [...] wieder aufgenommen.
Das Protokoll dieser Besprechung bildete als Helmstedter Abkommen die Grundlage für die künftige Entwicklung des Interzonenverkehrs.[1]
Einzelnachweise
- ↑ Peter Bock: Interzonenzüge - Eisenbahnverkehr im geteilten Deutschland, GeraMond Verlag, München 1998