Jugendfreizeit- und Bildungszentrum
Das Jugendfreizeit- und Bildungszentrum (kurz JFBZ) ist ein offener Treff für Kinder und Jugendliche am Rande des Stadtkerns an der Streplingerode in der Kreisstadt Helmstedt im Landkreis Helmstedt in Niedersachsen.
Seit dem Jahre 2013 besteht das feste Mitarbeiterteam aus einem staatlich anerkannten Erzieher, einer staatlich anerkannten Erzieherin, einer staatlich anerkannten Sozialassistentin und einem Hausmeister. Darüber hinaus können Praktikanten sowie fachlich qualifizierte Kräfte zur Durchführung von Veranstaltungen und Angeboten beschäftigt werden. Das Haus ist dienstags bis freitags von 15:00 bis 21:00 Uhr geöffnet. Während der Ferien oder bei besonderen Veranstaltungen wie Konzerte usw. können besondere Öffnungszeiten festgesetzt werden.
Die Nutzung des Hauses durch Externe kann auch außerhalb der regulären Öffnungszeiten erfolgen. Dauerhafte Fremdnutzer des Hauses sind der Jugendhilfeverein und die Amateuerfunker e. V.
Geschichte
Das Jugendfreizeit- und Bildungszentrum wurde am 15. Januar 1974 offiziell seiner Bestimmung übergeben. Nach relativ häufigem Mitarbeiterwechsel in den Anfangsjahren findet seit 1981 mit einem festen Jugendpflegeteam eine kontinuierliche Arbeit im JFBZ statt.
Von April 1999 bis Juli 2001 wurde in einer Kleinauflage monatlich ein kostenloses Info-Magazins für Jugendliche mit dem Namen What's Up? herausgegeben. Die Idee stammt von Mirko Marhenke, der zu dieser Zeit regelmäßiger Besucher und DJ des Jugendfreizeit- und Bildungszentrums war und das Magazin im Auftrag des JFBZ ehrenamtlich erstellte. Ziel des Magazins war eine „etwas andere Art der Kontaktaufnahme“ zu den Jugendlichen. So mischten sich für Jugendliche relevante soziale und pädagogische Themen mit den seinerzeit akuellen Interessen der Jugendlichen aus den Bereichen des Allgemeinwissens, Unterhaltung und Sport.
Anschrift
Jugendfreizeit- und Bildungszentrum
Streplingerode 25–26
38350 Helmstedt
Tel. 05351 17-2147
Fax: 05351 17-7002
Konzept
Rechtliche Grundlagen
Die rechtlichen Grundlage für die Jugendarbeit der Stadt Helmstedt ist die Vereinbarung über die Wahrnehmung von Aufgaben der öffentlichen Jugendhilfe zwischen dem Landkreis Helmstedt und der Stadt Helmstedt.
Ziele
Das JFBZ soll:
- Ein Platz zum Wohlfühlen sein, an dem die Jugendlichen ihre Freizeit nach ihren Bedürfnissen gestalten können.
- Möglichkeiten zum Rückzug aber auch zum Kontakt mit anderen bieten.
- Helfen, zwischenmenschliche Kontakte zu vertiefen und zu pflegen.
- Die Möglichkeit geben, in offener Begegnung die Kommunikationsfähigkeit zu erweitern und zu lernen.
- Neben Familie, Schule und Beruf zur Sozialisation beitragen, der Förderung der Kreativität dienen.
- Die Persönlichkeit und soziale Kompetenz von Jugendlichen fördern.
- Jugendliche ermutigen, sich für ihre Interessen einzusetzen.
- Die Konflikt- und Kritikfähigkeit fördern.
- Dabei stärken, Verantwortung für sich und andere zu übernehmen.
- Ein Ort sein, an dem Jugendliche durch soziales Engagement und Mitbestimmung demokratische Strukturen erlernen können.
- Einen Beitrag zur Prävention, unter anderem gegen den Missbrauch von Drogen, gegen Gewalt und Kriminalität leisten.
- Durch verantwortliche hauptamtliche Mitarbeiter Ansprechpartner für Jugendliche in Not sein.
- Für Jugendliche Wegbegleitung und Orientierungshilfe sein.
- Die Emanzipation von Mädchen und jungen Frauen fördern.
Zielgruppe
Die Hauptzielgruppe sind Jugendliche im Alter von 14-21 Jahren aus Helmstedt und Umgebung. Das Jugendfreizeit- und Bildungszentrum soll aber offen sein für alle Kinder und Jugendlichen unabhängig von Geschlecht, Herkunft und Religion. Zur erweiterten Zielgruppe des JFBZ gehören auch Kinder ab 5 Jahren, um sie als künftige Jugendliche schon frühzeitig mit dem Haus und seinen Angeboten vertraut zu machen. Hieraus soll sich langfristig die Möglichkeit ergeben, den Jugendlichen Hilfestellung in allen Lebenslagen anbieten zu können, die sich aus dem Erwachsenwerden ergeben. Weiterhin soll Kindern von berufstätigen Erziehungsberechtigten nach der Schule eine Anlaufstelle geboten werden, in der sie spielen, sich erholen oder auch Hausaufgaben erledigen können. Auch ältere Jugendliche, junge Erwachsene und Erwachsene können zur erweiterten Zielgruppe des Hauses gehören. Für sie kann das JFBZ Kulturstätte, Treffpunkt und Ort des ehrenamtlichen Engagements sein. Eine weitere Zielgruppe bilden die Eltern der Kinder- und Jugendlichen, die das Haus aufsuchen. Die Eltern können in die Angebote und die Arbeit mit einbezogen werden.
Angebote und Methoden
Die Angebote des JFBZ sollen geprägt sein von Kontinuität und basieren auf dem Prinzip der Freiwilligkeit. Das heißt, die Kinder und Jugendlichen entscheiden selbst, ob, wann, wie lange und wie oft sie ein Angebot wahrnehmen wollen. Die Angebote orientieren sich an den Interessen der Kinder und Jugendlichen und sollen der Erfüllung der oben genannten definierten Ziele dienen. Die organisatorischen und administrativen Tätigkeiten wie z.B. die Koordination der Raumvergabe oder die Wartung des Hauses werden von den Mitarbeitern des JFBZ in Zusammenarbeit mit den zuständigen Dienststellen der Verwaltung geleistet.
Arbeitsschwerpunkte
Offene Jugendarbeit
Die offene Jugendarbeit erfolgt im offenen-Tür-Bereich des Erdgeschosses. Hier gibt es die Möglichkeit, fern zu sehen, Playstation, Kicker, Nintendo, Billard, Dart, Tischtennis und Gesellschaftsspiele zu spielen. Der offene Bereich kann aber auch als Treffpunkt für Unterhaltungen, Kontaktpflege und „Chillen“ (Jugendslang für Ausruhen, Entspannen, Nichtstun) dienen. Medien aller Art sind allgegenwärtig und ein zentrales Element im Sozialisationsprozess heranwachsender Menschen. Viele Jugendliche haben zuhause einen PC, aber nicht die Möglichkeit, das Internet zu nutzen. Hier ansetzend sind neben dem einfachen „surfen“ auch Bildungsangebote in Zusammenhang mit Internet und PC denkbar.
Gruppenorientierte Arbeit
Im Obergeschoss des Hauses befinden sich mehrere Gruppenräume, die zum einen von externen Institutionen wie z.B. der Hausaufgabenhilfe der AWO aber auch für eigene Angebote genutzt werden. Der Saal kann durch Gruppen, z.B. für Bewegungsangebote genutzt werden. Die hier vorhandene Bühne und das technische Equipment ermöglichen zudem Theater- und Filmvorführungen. Die im Keller befindlichen Proberäume werden von diversen Bands genutzt. Zudem können im Bastelraum Kreativangebote für Interessierte gemacht werden. Im Beatcellar finden Kinder-, Teenie- und Jugenddiscos statt. Da die Disco von Jugendlichen für Jugendliche gestaltet wird, ergibt sich auch die Möglichkeit der DJ-Ausbildung. Daneben kann die Disco auch für Konzerte, Theateraufführungen usw. genutzt werden. Auf der Grundlage der Nutzungs- und Entleihordnung können Kindergeburtstage, Klassenfeten u. ä. in der Bauernstube, der Disco oder im Saal gefeiert werden.
Bildungsveranstaltungen
Zu den Bildungsveranstaltungen zählen Computerkurse, Filmabende, Konzerte, Ausstellungen, Theateraufführungen u. v. m.
Zusammenarbeit mit anderen Institutionen
Polizei, Agentur für Arbeit und sonstige Institutionen können ihre Aufgabenstellung im JFBZ vor- und darstellen. Dadurch soll Kindern und Jugendlichen die Möglichkeit gegeben werden, sich über die Institutionen zu informieren, die für sie wichtigen Fragen zu stellen und mögliche Hemmschwellen abzubauen. Wichtig dabei ist, dass nach außen eine klare Trennung zwischen Jugendzentrum und der vorgestellten Institution erfolgt.
Sonderveranstaltungen
Das JFBZ kann neben seinen regelmäßigen Angeboten allein oder gemeinsam mit Schulen, Vereinen, Verbänden u.ä. Sonderveranstaltungen durchführen. Seit Jahren gehört hierzu beispielsweise der Mädchentag in Zusammenarbeit mit der Frauenbeauftragten oder die Sportz@nite (Mitternachtssportveranstaltung).
Weiterführende Arbeitsaufträge
Aufgaben der Mitarbeiter/Partizipation der Jugendlichen
Die Programmplanung und Gestaltung ist Aufgabe der Mitarbeiter. Die Beteiligung von Jugendlichen ist hierbei anzustreben und wünschenswert. Es sollen pädagogisch betreute Gruppen und Angebote von den Mitarbeitern eingerichtet werden. Dabei soll langfristig die Gruppenleitung im Bereich der Jugendarbeit auf die teilnehmenden Jugendlichen übertragen werden. Dadurch soll das Engagement der Jugendlichen gefördert und das Verantwortungsbewusstsein gestärkt werden.
Angebotserweiterungen
In den Ferien sollen besondere Aktionen, die über das normale Programm hinausgehen, durchgeführt werden. Da nicht alle Angebote durch hauptamtliche Mitarbeiter geleistet werden können, kann die Unterstützung von Honorarkräften, Praktikanten und Projektstudenten des Fachbereichs Sozialwesen der FH Braunschweig/Wolfenbüttel angestrebt werden. Die notwendige Anleitung erfolgt je nach Aufgabenstellung durch die Mitarbeiter des JFBZ oder den Stadtjugendpfleger. Zusätzlich ist die Mädchenarbeit zu intensivieren. Denkbar ist ein reiner Mädchentreff oder auch die Öffnung des Hauses nur für Mädchen einmal im Monat, um hier im geschützten Rahmen sowohl mädchenspezifische Angebote als auch rollenuntypische Projekte für Mädchen durchführen zu können. Im Gegenzug wären auch jungenspezifische Angebote oder mädchenfreie Räume oder Zeiten zu schaffen.
Öffentlichkeitsarbeit/Imagepflege
Jugendzentren im allgemeinen haben oft mit negativem Image zu kämpfen. Jugendliche und besonders Eltern haben meist ein verzerrtes, von Vorurteilen und/oder falschen Informationen überlagertes Bild der Einrichtung. Es ist Aufgabe der hauptamtlichen Mitarbeiter, dem entgegen zu wirken. Hierzu sollen verstärkt öffentlichkeitswirksame Maßnahmen und die Zusammenarbeit mit Schulen usw. erfolgen. Neben der Imagepflege soll dadurch die Erweiterung und Stabilisierung des Besucherstammes erreicht werden.
Neue Zielsetzungen
Aufgrund sich ständig verändernder gesellschaftlicher Gegebenheiten und sich verlagernder Interessen ist durch die Mitarbeiter regelmäßig zu überprüfen, ob die Arbeit des JFBZ flexibel auf die Veränderungen im Kinder- und Jugendbereich reagiert.
Hausordnung
Ein Jugendzentrum ist kein rechtsfreier Raum. Um hier sowohl den Kindern, den jugendlichen Besuchern als auch den Eltern ein Gefühl der Sicherheit zu geben, ist es von eminenter Bedeutung, die Regeln des Hauses für alle klar und deutlich zu formulieren.
Die Glaubwürdig-/Tragfähigkeit dieser Regeln hängt von der konsequenten Handhabung durch die hauptamtlichen Mitarbeiter ab. Um alle Besucherinnen und Besucher mit den Regeln des JFBZ vertraut zu machen, wurde vom Team eine Hausordnung erstellt, die gut sichtbar im Eingangsbereich aushängt.
Die Hausordnung:
- Toleranz und Respekt gegenüber allen Besuchern und Mitarbeitern des JFBZ.
- Gewalt in jedweder Form anderen und der Einrichtung gegenüber wird nicht toleriert.
- Drogenkonsum und -besitz wird nicht toleriert.
- Das Gleiche gilt für das Mitbringen von Waffen und waffenähnlichen Gegenständen.
- Es dürfen keine Getränke mitgebracht oder konsumiert werden. Eine Ausnahme stellen hier nur die von uns durchgeführten Konzerte da.
- Das Rauchen ist im gesamten Haus- und Außenbereich nicht erlaubt.
- Das Haus und seine Einrichtung soll pfleglich behandelt werden.
- Bei Verstößen gegen diese Regeln können von den Mitarbeitern Sanktionen ausgesprochen werden. Sanktionen können Verwarnungen über tageweise bis zu völligem Hausverbot sein. Ein unbegrenztes Hausverbot zieht immer eine Anzeige durch die Stadt Helmstedt nach sich.
Grenzen
Das Jugendzentrum leistet präventive Arbeit. Zwar soll das JFBZ auch gerade für auffällige und sozial benachteiligte Jugendliche offen sein. Es kann allerdings nicht jedes Verhalten akzeptiert werden. Eine therapeutische Arbeit im Sinne von Resozialisierung und Integration von straffälligen oder gewalttätigen Jugendlichen in die Gesellschaft kann das JFBZ nicht leisten.