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Die neue Bundesregierung Kohl setzte sich aufgrund des starken politischen Drucks für eine zwei Jahre spätere Inbetriebnahme von Buschhaus ein, um dann mit einer Entschwefelungsanlage den Betrieb anzufahren. Damit stand sie gegen die Niedersächsische Landesregierung von Ernst Albrecht. In einer von der SPD einberufenen Sondersitzung des Bundestages am 31. Juli 1984, zu der die Abgeordneten aus dem Urlaub gerufen wurden, beschlossen die Politiker einen Kompromiss: Buschhaus durfte ans Netz gehen, ohne Rauchgasentschwefelungsanlage jedoch nicht die schwefelhaltige Salzkohle verfeuern, sondern schwefelarme Varianten aus anderen Bergwerken. Durch weitere juristische Auseinandersetzungen wurde die Inbetriebnahme noch bis zum März 1985 verschoben. In der Bundesrepublik Deutschland bedeutete dies erstmals eine Entscheidung unter starker Berücksichtigung des Umweltschutzgedankens. <small>[[Kraftwerk Buschhaus|mehr]]</small> | |||
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Version vom 28. Juni 2011, 19:53 Uhr
Das Kraftwerk Buschhaus ist ein deutsches Braunkohlekraftwerk im Helmstedter Revier, etwa acht Kilometer von Helmstedt entfernt nahe der Ortschaft Esbeck. Es hat eine Bruttoleistung von 392 (netto 350) Megawatt und wird von der E.ON Kraftwerke GmbH betrieben. 2002 wurde das Kraftwerk modernisiert. Es produziert jährlich 2,2 Millionen Tonnen CO2; dies entspricht 1200 g CO2 pro erzeugter kWh.
Das Kraftwerk wurde Ende der 1970er-Jahre geplant, als die alte Bundesrepublik Deutschland eigentlich keine zusätzlichen Kraftwerke mehr brauchte. Der neue Kraftwerksbau schuf aber zusätzliche Arbeitsplätze im Kohlebergbau und in der Verstromung.
Das Kraftwerk sollte mit der schwefelhaltigen Salzkohle der Umgebung betrieben werden. Für die benötigte Menge wurde eigens ein neuer Tagebau, der Tagebau Schöningen, aufgefahren. Der damalige Betreiber Braunschweigische Kohlen-Bergwerke AG (BKB) stützte sich auf die CDU-Landesregierung von Niedersachsen und verweigerte den Einbau einer Rauchgasentschwefelungsanlage als nicht dem Stand der Technik entsprechend. Dort setzte sich die Einsicht zum Einbau der Rauchgasentschwefelungsanlage erst langsam durch. Nach Ansicht der Landesregierung wäre die Nachrüstung erst nach der Inbetriebnahme des Kraftwerks Buschhaus möglich gewesen. In dieser Zeit gab es mehrere Protestaktionen von Umweltschützern.
Die neue Bundesregierung Kohl setzte sich aufgrund des starken politischen Drucks für eine zwei Jahre spätere Inbetriebnahme von Buschhaus ein, um dann mit einer Entschwefelungsanlage den Betrieb anzufahren. Damit stand sie gegen die Niedersächsische Landesregierung von Ernst Albrecht. In einer von der SPD einberufenen Sondersitzung des Bundestages am 31. Juli 1984, zu der die Abgeordneten aus dem Urlaub gerufen wurden, beschlossen die Politiker einen Kompromiss: Buschhaus durfte ans Netz gehen, ohne Rauchgasentschwefelungsanlage jedoch nicht die schwefelhaltige Salzkohle verfeuern, sondern schwefelarme Varianten aus anderen Bergwerken. Durch weitere juristische Auseinandersetzungen wurde die Inbetriebnahme noch bis zum März 1985 verschoben. In der Bundesrepublik Deutschland bedeutete dies erstmals eine Entscheidung unter starker Berücksichtigung des Umweltschutzgedankens. mehr